#QUEERESRATHAUS • Was machen Senat und Bürgerschaft?

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Die neue Hamburger Bürgerschaft hat trotz Corona-Dauerstress damit begonnen, an den Vorhaben von Senat, Fraktionen und Abgeordneten zu arbeiten. Einige LGBTIQ*-Wegmarken konnten schon gesetzt werden.

Foto: Julia Solonina

Grundgesetz Artikel 3

Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und DIE LINKE beantragten die im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Initiative des Senats auf Bundesebene für die Änderung des 3. Grundgesetzartikels Absatz 3 Satz 1. Er soll künftig um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt werden. Der Antrag wurde – und das ist eine Verstetigung eines seit Januar auch im Bundestag spürbaren Wandels – mit den Stimmen der CDU angenommen.

AFD dagene

Nur die AfD stimmte gegen den Antrag und ihr Abgeordneter Krzysztof Walczak begründete hanebüchen, dass auch Zoophilie und Pädophilie dann geschützt sein könnten. Erwartbar widerlich nicht ohne das in faschistischen Kreisen ach so beliebte wie ehrabschneidende und falsche Narrativ der Grünen als Pädophilien-Entkriminalisierer-Partei zu bedienen.

Foto: LSVD Hamburg

Eine Steilvorlage für die Ideengeber dieser langjährigen queeren Forderung. So kommentierte Wolfgang Preussner aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

„Der Lesben- und Schwulenverband Hamburg begrüßt den Vorstoß der Bürgerschaft zur Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz um das Merkmal ‚sexuelle Identität‘. Gerade gegenüber demokratiefeindlichen Kräften, die auch Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) ins gesellschaftliche Abseits drängen wollen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis in unserer Verfassung verankert werden“

Das Grundgesetz habe Homosexuelle lange Zeit nicht vor schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach § 175 StGB geschützt. „Es ist höchste Zeit, diese Leerstelle in unserer Verfassung zu schließen“, so Wolfgang weiter.

Drei mögliche Standorte für Denk-mal sexuelle Vielfalt

70 Vertreter*innen der Community aus 40 Organisationen haben auf Einladung der Kulturbehörde Anfang September erste Ideen zu möglichen Standorten, Zielen und Wirkung der auf Initiative von Dr. Gottfried Lorenz und Martin Eichenlaub (Interview) seit 2018 debattierten Idee (Aufruf im hinnerk) erarbeitet.

St. Georg, die HafenCity und auch der von der hinnerk Redaktion unter anderem aus erinnerungspolitischer Sicht präferierte Jungfernstieg sind als mögliche Standorte fixiert worden. Nach Prüfung durch die Bezirke soll noch in diesem Jahr ein künstlerischer Wettbewerb ausgelobt werden.

www.denkmal-sexuelle-vielfalt.de

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