Vier Stolpersteine für verfolgte Homosexuelle verlegt

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Am 12. September wurden erstmals in NRW an einem einzigen Tag vier Stolpersteine zur Erinnerung an verfolgte männliche Homosexuelle verlegt. Die Duisburg Männer wurden alle von der Gestapo verfolgt, verhaftet, unter Druck verhört und gaben in den Verhören die Namen weiterer Männer preis, gegen die die Gestapo dann ebenfalls vorging. Es kam in einer Vielzahl von Fällen zu Anklagen wegen Verstoßes gegen §175. Unter ihnen war Paul Friederich (1909- 20. März 1945), der der Gestapo in Verhören gestand, 1936 eine Vielzahl von sexuellen Kontakten zu Männern, unter anderem eine einmalige gemeinsame Onanie mit dem Buchhalter und ehemaligen Bankbeamten Walter Braumann (1897-1973). Der minderjährige, 20 Jahre alte Arbeiter Alfred Ledermann (1921-1942) wurde als „asozial und homosexuell“ bezeichnet und nach 2 Gefängnisstrafen wegen §175 in das KZ Sachsenhausen deportiert, wo er bei einer gezielten Mordaktion gegen Homosexuelle im Klinkerwerk im Sommer 1942 ermordet wurde. Der bei Krupp in Duisburg-Rheinhausen arbeitende Schmelzer August Zgorzelski (Abbildung) wurde gemeinsam mit dem in Viersen lebenden Färber Heinrich Kamps im August 1941vor dem Duisburger Landgericht angeklagt und zu Gefängnishaft verurteilt.

Maßgebliche Unterstützung zur Würdigung der Verfolgten leisteten das Dezernat des Oberbürgermeisters, Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Stadt Duisburg und das Zentrum für Erinnerungskultur, Menschenrechte und Demokratie der Stadt Duisburg sowie das Duisburger Stadtarchiv.

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