Italien: Gericht in Padua entscheidet zugunsten gleichgeschlechtlicher Eltern

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Ein Gericht in Padua hat entschieden, dass Kinder zwei Mütter in ihren Geburtsurkunden haben dürfen und wies damit eine Anordnung der Staatsanwaltschaft an die Stadtverwaltung zurück, nicht-biologische Mütter rückwirkend aus den Geburtsurkunden von 37 Kindern aus dem Jahr 2017 zu entfernen.

Für Rechtsanwalt Michele Giarratano, der 15 der insgesamt 37 Kinder vertrat, ist die Entscheidung des Gerichts „eine wunderbare Nachricht“. Doch die Freude ist nicht ungetrübt. Gegenüber AFP erklärte Giarratano, dass die Staatsanwaltschaft oder das Innenministerium gegen das Urteil vom Dienstag Berufung einlegen könnten, und verwies auf einen ähnlichen Fall in Mailand. Im Juni letzten Jahres entschied ein Mailänder Gericht, dass auf der Geburtsurkunde eines Kindes zwei Mütter eingetragen werden können, diese Entscheidung wurde jedoch im Februar dieses Jahres in der Berufung aufgehoben.

Somit droht nicht-biologischen Müttern immer noch die Streichung aus den Geburtsurkunden ihrer Kinder. Im schlimmsten Fall würde das bedeuten, dass nicht-biologische Eltern den Zugang zu ihren Kindern zu verlieren, wenn der rechtlich anerkannte Elternteil verstirbt oder sich das Paar trennt. 


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Krieg gegen Kinder

Obwohl Italien seit 2016 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anerkennt, verwehrt das Land Paaren immer noch volle Adoptionsrechte. Auch Leihmutterschaften sind in Italien illegal. Ermutigt durch mehrere Gerichtsurteile haben Bürgermeister*innen in den letzten Jahren sowohl biologische als auch nicht-biologische Eltern in die Geburtsurkunden eingetragen.

Seit Georgia Meloni im Oktober 2022 zur Ministerpräsidentin gewählt wurde, änderte sich der Wind. Meloni, selbsternannte „christliche Mutter“ und Vorsitzende der rechtsextremen Partei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens), wettert gegen die „LGBT-Lobby“ und sagte, Kinder sollten nur von heterosexuellen Eltern erzogen werden.

Foto: Marco Zac / NurPhoto / NurPhoto via AFP

Im Januar 2023 ordnete das Innenministerium, geführt vom rechtsradikalen Lega-Nord-Politiker Matteo Piantedosi, an, dass die Rathäuser keine Geburtsurkunden von Kindern mehr ausstellen dürfen, die im Ausland durch Leihmutterschaft geboren wurden. Daraufhin begannen Staatsanwält*innen im ganzen Land damit, Geburtsurkunden von Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern anzufechten, ganz gleich, ob die Kinder von einer Leihmutter ausgetragen wurden oder nicht. So auch in Padua (männer* berichtete).

Gabriele Piazzoni von Arcigay sagte, die Staatsanwaltschaft in Padua sei bei der Anordnung, nicht-biologische Mütter aus den Geburtsurkunden ihrer Kinder zu streichen, „von einer rein ideologischen Wut getrieben“ gewesen.

Dies ist ein Sieg für Rechtsaktivist*innen im mehrheitlich katholischen Italien. „Abgesehen von dem günstigen Ergebnis [...] bleibt die politische Tatsache, dass eine politische Partei einen schändlichen Krieg gegen Kinder führt“, sagte Gabriele Piazzoni, Generalsekretär von Italiens größter LGBTQ+-Rechtsgruppe Arcigay.

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