Niederlande: Gibt es bald zwei Königinnen – oder zwei Könige?

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Die Niederlande waren 2001 das erste Land der Welt, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnete. Bislang war jedoch nicht sicher: Gilt dies auch für einen Regent*innen – oder würden alte Gesetze dies verhindern? Premierminister Mark Rutte stellte nun klar: Das Kabinett würde von einem König oder einer Königin, der oder die gleichgeschlechtlich heiraten möchte, nicht verlangen, abzudanken. Auslöser für die Diskussion waren – rein theoretische – Spekulationen um die Zukunft von Thronfolgerin Amalia.

Foto: Dietmar Stiplovsek

In dem diesen Sommer in den Niederlanden erschienenen Buch Amalia – De plicht roept (dt: „Amalia – Die Pflicht ruft“) behandelt Autor Peter Rehwinkel  die Frage nach einer möglichen gleichgeschlechtlichen Beziehung oder Ehe der 17-Jährigen Tochter von König Willem-Alexander und Königin Maxima – und wie sich eine solche auf ihren Thronanspruch auswirken würde. Rehwinkel zufolge würden die alten Gesetze ausschließen, dass es zwei Frauen oder zwei Männer an die Spitze der Erbmonarchie schaffen.

„Das Wesen der erblichen Monarchie steht auf dem Spiel, da von vornherein klar ist, dass aus einer solchen Ehe keine Kinder hervorgehen können.“


Frage zur Ehe geklärt – Erbfolge nicht

Das Buch führte in den Niederlanden zu einer Diskussion, zu der Premierminister Mark Rutte nun Stellung nahm. Auf die schriftliche Frage aus seiner eigenen Partei antwortete er, dass jeder König und jede Königin des Landes durchaus eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen dürfte. So könne auch die nächste Königin Amalia – obgleich Rutte betonte, dass es sich um eine theoretische Situation handele – eine Frau heiraten, ohne den Anspruch auf den Thron zu verlieren. Rutte schrieb:

„Daher ist das Kabinett nicht der Ansicht, dass ein Thronfolger oder der König abdanken sollte, wenn er oder sie einen gleichgeschlechtlichen Partner heiraten möchte.“

Foto: Lex van Lieshout / AFP

Seine Antwort führte wiederum zu einer Frage, wie sich die Familienplanung eines solchen Paares auf die Erbfolge auswirken würde. Hätte ein Kind, das möglicherweise durch Samenspende oder Adoption aus dieser Ehe hervorginge, auch Anspruch auf den Thron? Daraufhin erklärte Rutte im niederländischen Fernsehen:

„Es ist furchtbar kompliziert.“

Laut der niederländischen Verfassung könne ein König oder eine Königin nur von einem „rechtmäßigen Nachkommen“ beerbt werden. Über diese Frage, so Rutte, müsse das Parlament entscheiden, das in diesem Falle die königliche Heirat absegnen würde. Abgeordnete von Ruttes Partei wollten zudem wissen, ob die derzeitigen Beschränkungen für die königliche Ehe überhaupt noch mit den Werten der heutigen Zeit vereinbar seien. Man würde diese Brücke überqueren, wenn es soweit sei, erklärte der Premierminister.

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