Gericht in Singapur verbietet schwulem Vater Adoption des eigenen Sohnes

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Vier Jahre nachdem ein schwuler Mann aus Singapur mittels künstlicher Befruchtung einen Sohn zeugte, ist er mit dem Versuch gescheitert, das Kind zu adoptieren. Die Richterin will damit eine Familienrechtsreform „durch die Hintertür“ verhindern.

Foto: Wikimedia Commons / Socksiong / CC BY-SA 4.0

In Singapur ist Sex zwischen Männern faktisch illegal, gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden nicht anerkannt und Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare sind sowieso nicht möglich. Ein Arzt aus dem südostasiatischen Stadtstaat hätte diesen Zuständen ein Schnippchen schlagen können. Der Mann, der seit 13 Jahren mit seinem Partner zusammen ist, entschied sich vor fünf Jahren ein Kind mittels künstlicher Befruchtung zu zeugen. Da das in seiner Heimat ebenfalls verboten ist, ging er in die USA, ließ eine anonyme Eizelle mit seinem Sperma befruchten und zahlte 200.000 Dollar an eine Leihmutter, die das Baby austrug. Nach der Geburt des Sohnes vor vier Jahren nahm der frischgebackene Vater den Jungen (der die amerikanische Staatsbürgerschaft hat) mit nach Singapur. Dort wächst er seither bei dem schwulen Paar auf. Dagegen kann auch die homophobe Justiz von Singapur nichts ausrichten. Wohl aber gegen den Antrag auf Adoption, der am Dienstag von Richterin Shoba Nair zurückgewiesen wurde. Das berichtet die singapurische Zeitung The Straits Times.

Der schwule Vater hatte die Möglichkeit seinen eigenen Sohn zu adoptieren eingeklagt, um seine Beziehung zu dem Kind auch in seiner Heimat juristisch zu sichern. Er argumentierte dabei mit dem Kindeswohl. Jedoch: Richterin Shoba Nair sah angesichts der Vorgeschichte keinen Grund, dem Gesuch stattzugeben. Als gebildeter Mann und Arzt habe der Mann sich in vollem Bewusstsein für eine Leihmutterschaft in den USA entschieden, weil er gewusst habe, dass diese Methode, ein Kind zu bekommen, in Singapur nicht erlaubt ist. Nun dürfe er sich nicht wundern, dass ihm und seinem Sohn gewisse Rechte (die Absage an die Adoption ist auch eine Absage an die Möglichkeit, dem Jungen zur singapurischen Staatsbürgerschaft zu verhelfen) verwehrt blieben. 

„Dieser Antrag ist in Wirklichkeit ein Versuch, ein erwünschtes Ergebnis zu erreichen“, so Shoba Nair. „Nämlich die Anerkennung der Eltern-Kind-Beziehung mit dem Ziel durch die Hintertür Bürgerrechte zu erhalten, die dem Antragsteller an der Vordertür nicht zustehen.“ Die Adoptionsgesetze in Singapur seien darauf ausgerichtet, Methoden, wie sie der schwule Arzt angewandt habe (Leihmutterschaft gegen Bezahlung), zu verhindern. Leihmutterschaft würde nicht dadurch legitimiert, dass sie in anderen Ländern praktiziert werde. Auch das Argument des Kindeswohls ließ die Richterin nicht gelten. Eine Adoption würde an der Situation des Kindes, das ohnehin in gesicherten Verhältnissen aufwachse, nichts ändern. Und über die Staatsbürgerschaft des Jungen habe ohnehin kein Familiengericht zu entscheiden. 

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