„Staatliche Homophobie“: Neofaschisten in Italien setzen Verschärfung durch

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Das italienische Parlament hat am Mittwoch einen äußerst umstrittenen Gesetzentwurf der ultrarechten Partei Fratelli d’Italia (FDI) verabschiedet, der in der Öffentlichkeit für heftige Diskussionen sorgt. Der Entwurf, der die Inanspruchnahme einer Leihmutter sogar im Ausland unter Strafe stellen würde, stößt auf massive Kritik von LGBTIQ*-Aktivisten, die das Gesetz als „staatliche Homophobie“ brandmarken.

Foto: Anadolu Agency / AFP

Nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer muss der Gesetzentwurf nun noch den Senat passieren, bevor er Gesetzeskraft erlangen kann. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Elisabetta Gardini, verteidigte den eingebrachten Entwurf am Mittwoch mit scharfen Worten. Sie bezeichnete die Leihmutterschaft als „Gebärmutter zur Miete“, welche nach ihrer Ansicht die Würde der Frau verletzt und die Rechte der Kinder mit Füßen tritt. Ein anderes Parteimitglied ging sogar so weit, die Leihmutterschaft als schwerwiegenderes Verbrechen als Pädophilie zu bezeichnen.

Gemäß dem neuen Gesetzentwurf könnten Italiener, die im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, in ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt werden. Diese Verschärfung trifft insbesondere heterosexuelle Paare, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können und auf eine Leihmutter angewiesen sind. LGBTIQ*-Aktivisten zeigen sich über die Entwicklung zutiefst besorgt und sehen in dem Gesetzentwurf einen Vorwand für staatliche Homophobie. Bereits seit der Amtseinführung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im Oktober des letzten Jahres hegen sie Befürchtungen, dass ihre Betonung traditioneller und katholischer Familienwerte die Bürgerrechte einschränken könnte.

Bis zu 1 Million Euro Strafe

Die aktuelle Situation in Italien zeigt, dass eingetragene Lebenspartnerschaften seit 2016 rechtlich anerkannt sind. Dennoch werden gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor das Recht auf Heirat und die Adoption von Kindern verwehrt. Zudem ist künstliche Befruchtung mit einer Eizellen- oder Spermienspende lediglich heterosexuellen Paaren gestattet – nicht aber Singles oder gleichgeschlechtlichen Paaren. Die bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass jeder, der eine Leihmutterschaft in Italien „durchführt, organisiert oder bewirbt“, mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 600.000 Euro und einer Million Euro rechnen muss.

Die Debatte um das Leihmutterschaftsgesetz polarisiert die Gesellschaft und wirft wichtige Fragen zu den Rechten von LGBTIQ*-Personen, medizinischer Fortpflanzung und traditionellen Familienwerten auf. Während die Fratelli d’Italia den Schutz der Frau und der Kinder betont, sehen Kritiker darin eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren und eine Verletzung persönlicher Freiheiten. Nun liegt der Ball im Senat, der über die endgültige Verabschiedung des Gesetzes entscheiden wird. Die Augen der Welt richten sich auf Italien, während die Debatte weiterhin an Intensität gewinnt. *ck/AFP

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