Uganda: „Schwerer Angriff auf die Menschenrechte“

Unterzeichnung des „Anti-Homosexualitäts-Gesetzes 2023“ in Uganda löst Welle der Empörung aus – Schwule fliehen aus der Hauptstadt.

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Ungeachtet scharfer internationaler Proteste hat Ugandas Präsident Yoweri Museveni ein umstrittenes Anti-LGBTIQ*-Gesetz unterzeichnet, das bei „homosexuellen Handlungen“ bis zu lebenslange Freiheitsstrafen vorsieht. Museveni unterschrieb am Montag nach Angaben von Parlament und Präsidialbüro eine leicht geänderte Fassung des „Anti-Homosexualitäts-Gesetzes 2023“, welches das Parlament Anfang Mai auf den Weg gebracht hatte. 

Foto: Guillem Sartorio / AFP

Laut dem geänderten Gesetz ist es noch keine Straftat, sich als homosexuell zu bezeichnen. Die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ aber stellt ein Verbrechen dar, das mit lebenslanger Haft geahndet werden kann. Entgegen der Forderung des Präsidenten hielt das Parlament zudem an dem Passus fest, Fälle von „schwerer Homosexualität“ zu einem Kapitalverbrechen zu erklären. Das bedeutet, dass Wiederholungstäter mit dem Tod bestraft werden könnten. Die Todesstrafe ist in der ugandischen Verfassung verankert, wurde aber seit vielen Jahren nicht mehr angewendet. 

Foto: AFP

In der Bevölkerung von Uganda wird das Gesetz aber weitgehend unterstützt. Homosexualität wurde in dem Land noch während der Kolonialzeit unter Strafe gestellt. Es hat jedoch seit der Unabhängigkeit im Jahr 1962 noch nie eine Verurteilung wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Aktivitäten gegeben. Das neue Gesetz sieht unter anderem auch bis zu 20 Jahre Haft für die „wissentliche Förderung von Homosexualität“ vor. In der unterzeichneten Version nicht mehr enthalten ist eine sechsmonatige Haftstrafe für Menschen, die es versäumen, mutmaßliche homosexuelle Handlungen der Polizei melden.

Verfassungsgericht angerufen

Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Awareness and Promotion Forum (HRAPF) erklärte, wegen dieses „offen verfassungswidrigen“ Gesetzes den Obersten Gerichtshof angerufen zu haben. Die Kriminalisierung von Aktivitäten zwischen einwilligenden erwachsenen Homosexuellen 

„verstößt gegen zentrale Bestimmungen der Verfassung, darunter das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung“, 

betonte HARPF-Sprecher Adrian Jjuuko.

2014 stoppte das Oberste Gericht Ugandas ein ähnliches – als „Kill The Gays Law“ bekannt gewordenes – Gesetz. Damals aus formalen Gründen. 

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierte nach der Unterzeichnung durch Museveni, mit dem Vorgehen würden „systematische Verstöße gegen die LGBTIQ*-Rechte und die Rechte der gesamten Bevölkerung“ ermöglicht.

Foto: Brendan Smialowski / AFP

US-Präsident Joe Biden forderte die sofortige Aufhebung der Maßnahmen, die er als „tragische Verletzung der universellen Menschenrechte“ bezeichnete, und drohte damit, Hilfen und Investitionen in dem ostafrikanischen Land zu kürzen. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell erklärte, die ugandische Regierung habe „die Pflicht, alle ihre Bürger zu schützen und ihre Grundrechte zu wahren“. Er warnte: 

„Wenn sie dies nicht tut, werden die Beziehungen zu internationalen Partnern untergraben.“

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) kritisierte, das Gesetz verletze 

„grundlegende Menschenrechte, zu denen sich Uganda verpflichtet hat und die in der Charta der Afrikanischen Union verankert sind“. 

Das Gesetz habe „auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort, die wir nun gemeinsam prüfen müssen.“

Das Auswärtige Amt verurteilte das Gesetz im Onlinedienst Twitter als „eklatante Verletzung von Menschenrechten“. Es verstoße gegen internationale Verpflichtungen und müsse zurückgenommen werden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, die Unterzeichnung dieses „zutiefst repressiven Gesetzes“ sei ein „schwerer Angriff auf die Menschenrechte“. Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sprach von einem Verstoß gegen die Rechte „aller Menschen in Uganda“. 

*AFP/lan/ck

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