Richter im Kannibalenprozess: „Das ist menschenverachtend, was Sie da gemacht haben”

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Im Prozess um einen Kannibalenmord an einem 43-jährigen Mann in Berlin hat das Landgericht der Hauptstadt den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den 42-jährigen Lehrer Stefan R. am Freitag des Mordes und der Störung der Totenruhe schuldig. R. hatte behauptet, sein Opfer aus Angst vor einem Outing beseitigt zu haben. 

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Er habe heimtückisch gemordet, „um Kannibalismusfantasien umzusetzen” und damit seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Er sei schon 30 Jahre Richter und befasse sich 13 Jahre lang mit Morddelikten, aber  „so was lag noch nicht auf meinem Tisch”, sagte Schertz. „Das ist menschenverachtend, was Sie da gemacht haben”, richtete er sich an den Angeklagten, der die Urteilsbegründung wie schon die Verhandlung zuvor ausdrucks- und emotionslos verfolgte. Es sei

„eine ganz besonders verabscheuenswürdige Tat.”

Über die schwule Dating-App zum Opfer

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich das Opfer am 6. September 2020 über eine Datingplattform zu einem Sextreffen mit dem Angeklagten verabredet hatte. In R.s Wohnung soll dieser den Mann mit einer Droge sediert, ihm dann die Kehle durchschnitten und seine Genitalien abgetrennt haben, um sie zu essen. Die Leiche soll er zerstückelt und die Teile mit gemieteten Autos an verschiedenen Orten im Bezirk Pankow abgelegt haben. R. habe schon zuvor Schlacht- und Kannibalismusfantasien gehabt und sei dann  „fest entschlossen gewesen, seine Ideen in die Tat umzusetzen”, sagte Schertz.

Horrortat aus Angst vor dem Outing?

In der Wohnung des Verurteilten seien zudem zahlreiche Schlacht- und Entmannungsanleitungen sowie Schlachtwerkzeuge gefunden worden. Auch die  „ganz sorgfälltige Abtrennung von Hoden und Penis” zeige, dass R. seine kannibalistischen Vorstellungen umgesetzt habe. Der Verurteilte hatte während des Prozesses nach anfänglichem Schweigen seine Verteidigerinnen eine Einlassung verlesen lassen. Darin räumte er ein, dass er sich mit dem Verstorbenen getroffen habe. Dieser sei jedoch danach in der Wohnung eines natürlichen Todes gestorben. Die Leiche habe er zerstückelt und beseitigt, weil er Angst gehabt habe, dass seine Homosexualität ans Licht komme. Richter Scherz ging in seiner Urteilsbegründung auf die Einlassung ein und nannte sie  „von hinten bis vorn unglaubhaft”. Es gebe eine ganz erhebliche Hemmschwelle, einen Menschen zu zerteilen. Auch sei Homosexualität heutzutage völlig akzeptiert. 

Nebenkläger folgen Urteil

„Das Urteil ist im Sinn meiner Mandanten”, sagte Rechtsanwalt Sven Peitzner, der im Prozess die Eltern des Opfers als Nebenkläger vertrat, nach der Urteilsverkündung. Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zuvor eine lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schuldschwere beantragt hatte. R. habe das Töten und teilweise Verspeisen eines Menschen real ausleben wollen,  „um sich daran sexuell zu ergötzen”, sagte Staatsanwalt Martin Glage in seinem Plädoyer. 

„Das virtuelle Ausleben reichte ihm nicht mehr aus.”

Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch. Anwältin Kristina Beulich führte aus, dass die Todesursache des Geschädigten  „unklar” sei. Zudem seien Fantasien allein - auch kannibalistische -  „nicht strafbar”. Das Verbrechen war im November 2020 nach dem Fund menschlicher Knochen in Pankow entdeckt worden. Untersuchungen ergaben, dass es sich um Leichenteile des schon seit mehreren Wochen vermissten 43-Jährigen aus Berlin handelte. Aufwändige weitere Ermittlungen, darunter die Auswertung der Handydaten des Toten, führten dann zur Wohnung des Verdächtigen. Dort stießen Polizisten unter anderem auf Blut, weitere Leichenteile und verdächtige Werkzeuge. Der Angeklagte wurde unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er ist einem Gutachter zufolge voll schuldfähig. *Alexander Wenzel / AFP

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