Wohnprojekt Schöneberg: Eigentor „architektonische Qualität“ – Ausschreibung wieder offen?

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Wende im Fall des Streits um das Schöneberger Grundstück für ein queeres Wohnprojekt. Nachdem die Gewinnerinnen der ersten Ausschreibungsrunde, das lesbische Wohnprojekt RuT e.V., in der Nachrunde unterlegen waren, prüfen diese nun rechtliche Schritte.

Foto: Christian Knuth

Wie es in den Wald schallt

Auslöser für die nochmalige Vergaberunde für das letzte Grundstück auf der sogenannten Schöneberger Linse waren Verfahrensfehler bei der Einreichung der Konzepte. Laut mehrere Quellen sei das Projekt von RuT eigentlich zu spät eingegangen – dagegen klagte der Mitbewerber Schwulenberatung und bekam vor Gericht recht. Der Rest ist bekannt: Die Schwulenberatung besserte ihr Konzept in der zweiten Runde nach und gewann unter anderem, wegen der „hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität“ (blu berichtete). Genau diese Begründung könnte jetzt wiederum Auslöser für eine weitere gerichtliche Bewertung des Grundstückstreites werden.

Architekt befangen?

RuT teilte am Wochenende in einer Pressemitteilung mit, dass das gleiche Architekturbüro, welches die Ausschreibungs- und Entwicklungsplanung für die Schöneberger Linse entwickelt hat, die Schwulenberatung bei ihrer Antragsstellung betreut habe und zusätzlich das Vorhaben auch architektonisch umsetzen solle. Dies sei nach Einschätzung von Juristen nicht rechtens. Dank einer Spende kann sich RuT ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer leisten und so ist es der auschreibenden „Berliner Immobilienmanagement GmbH“ (BIM) zunächst nicht gestattet, der Schwulenberatung den Zuschlag zu erteilen.

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