DATING - FAKEN KANN STRAFBAR SEIN UND TEUER ENDEN

von Rechtsanwalt Olde Lorenzen

Wohl nur Gayromeo selbst könnte ermitteln, wie viele der 640.000 registrierten Profile, davon zirka die Hälfte aus Deutschland, sogenannte Fake-Profile sind. Nicht selten verstecken sich die wahren Nutzer hinter einem wahllos aus dem Internet heruntergeladenen Foto eines Fremden, dem über die monatelange Nutzung im Chat eine eigene, frei erfundene Identität gegeben wird. Die Motive der Faker sind genauso vielfältig wie ihre Profile selbst. Allen gemein ist die scheinbare Ausblendung der Tatsache, dass hinter jedem missbrauchten Foto die Persönlichkeit eines ahnungslosen Anderen steht, der von dem Treiben im Internet allenfalls zufällig erfährt.

So auch Jan*, den es wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf, als ihn Anfang 2008 ein Freund anrief. Dieser hatte bei Gayromeo nach einem Bed & Breakfast in Berlin gesucht und war dabei über ein Foto seines Freundes Jan gestolpert, der bei Gayromeo angeblich nicht nur Übernachtungsmöglichkeiten anbot, sondern vor allem eines suchte: Sex. Neben diversen Fetischen wurde im Profil mitgeteilt: „Ich bin HIV-positiv. Wer damit ein Problem hat, soll mich in Ruhe lassen.“ Schon 15.000 Nutzer hatten das Profil angesehen. Die Nachricht war für Jan ein schlimmer Schock.

Rechtlich ist der Fall eindeutig: Die „Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung“ eines fremden Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten ist – abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen – strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Daneben hat der Faker in schwerwiegender Weise in das sogenannte „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ von Jan eingegriffen. Damit hat Jan vor allem Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das alles ist aber wenig Wert, solange man nicht weiß, wer hinter dem Fake-Profil steht. Ohne Strafanzeige ist eine Ermittlung des Täters – jedenfalls mit legalen Mitteln – unmöglich. Gayromeo und Internet-Provider dürfen Auskünfte nur gegenüber der Staatsanwaltschaft erteilen. Letztere erwies sich als skandalös unengagiert und vollkommen überfordert mit den technischen Anforderungen der Ermittlung. Nur dank der tatkräftigen Unterstützung durch Gayromeo und permanentem Druck des Anwalts auf die Staatsanwaltschaft gelang es nach monatelangen, kreativen Ermittlungen, den Faker zu identifizieren.

Auf die Vorladung der Polizei und das anwaltliche Anspruchsschreiben reagierte der geschockt. Und immerhin reumütig. Das ermöglichte nach langen Verhandlungen eine Einigung zwischen den Anwälten ohne die Anrufung eines Gerichts. Gegen die Zahlung eines hohen, vierstelligen Schmerzensgeldes und die Übernahme der Anwaltskosten nahm Jan den Strafantrag zurück. Für alle Faker in den sogenannten „Social Networks“ sollte der Fall eine Warnung sein – und für alle Opfer eine Ermutigung, sich mithilfe eines Anwalts zu wehren und ihre Rechte zu verfolgen.

*Name geändert.

RECHTSANWALT OLDE LORENZEN, (030) 50 91 06 34, MAIL@RECHTSANWALT-LORENZEN.DE

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