Kunst, Erinnerung oder Sachbeschädigung?

by

Foto: M. Rädel

Foto: M. Rädel

Was „schön“ ist, was „Kunst“ ist, was „das Herz berührt“ liegt seit Menschengedenken im Auge des Betrachters. Kunst regt im Idealfall zum Nachdenken an oder verschönert und bereichert ihre Umwelt, die Welt in der sie auftaucht.

Seit den frühen 1980er Jahren gibt es Street-Art: kunstvolle Graffitis, Poster, Sticker, Paste-Ups und Malereien von Künstlern, die ihre Gedanken an die Mitmenschen weitergeben wollen.

Scherenschnitte, die eine graue Betonwand aufpolieren oder Schriftzüge, die durch ihre Dynamik Leben in die mitunter auftretende Großstadttristesse der Hinterhöfe bringen – egal ob in Berlin, Hamburg, Tübingen, Magdeburg oder Kassel. Für die meisten Sachbesitzer ist es Sachbeschädigung. Und auf jeden Fall ist es meist eine illegale Aktivität, die rein rechtlich keinen Anspruch hat, geschützt zu werden. Moralisch aber schon. Irgendwie. Leider gilt das noch immer als Sachbeschädigung, weil die Wand, an der die Kunst angebracht wird, meist nicht dem Künstler gehört. Zeit umzudenken, denn ein Gemälde zerstört nicht zwangsläufig das Haus, es kann vielmehr ganze Straßenzüge retten. Immerhin: Viele Galerien stellen die Kunst der Straße aus, und auch Verlage widmen sich der populärsten unter den „neuen“ Kunstrichtungen.


„Der Wuffelpuffelz ist durch Zufall entstanden. Ich habe ihn auf Leinwand in kleinem Format erschaffen. Als großer Eulenfan wollte ich meine eigene Eule entwerfen. Dadurch, dass er handgezeichnet ist und jedes Mal neu entsteht, verändert er sich stetig und ist jedes Mal sehr individuell und einzigartig. Ich bin seit 24 Jahren als Graffiti-Sprüher unterwegs, der nächste Schritt war die Umsetzung an der Wand.“

Mista Sed, facebook.com/thewuffelpuffelz

Back to topbutton