Willst Du, dass Tante Hilde singt … oder doch lieber Kylie Minogue?

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Foto: Hendrik Lüders Fotografie

Als Jan stirbt, bleibt sein Partner Tim fassungslos zurück. Er hat nicht nur die Liebe seines Lebens verloren. Jetzt muss er auch noch mit ansehen, wie Jans Eltern, die seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen hatten, die Bestattung organisieren – völlig an Jans Wünschen vorbei. Tim hat keinerlei Mitspracherecht. Und so singt Tante Hilde ein altes Volkslied, wo doch zu Jan nur Kylie Minogue gepasst hätte … 

Auch wenn dieses Beispiel fiktiv ist, so ist es leider keine Ausnahme. 

Foto: Hendrik Lüders Fotografie

„Wir erleben immer wieder, dass gerade unverheiratete Paare erst beim Tod des Partners oder der Partnerin feststellen, dass sie bei der Bestattung ihres oder ihrer Liebsten keine Mitsprache haben, weil keine schriftliche Bestattungsvollmacht oder -vorsorge existiert“,

erklärt Peggy Steinhauser, Leiterin des Hamburg Leuchtfeuer Lotsenhaus.  

Seit über 13 Jahren informiert das Lotsenhaus in Hamburg-Altona Menschen kostenlos über ihre Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge und gibt Überblick über die Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten.  

Mehr Informationen finden sich hier: www.lotsenhaus-bestattungen.de 

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