DIE LINKE KLAGT GEGEN LANDESREGIERUNG

Die Fraktion „Die Linke“ im Thüringer Landtag hat wegen der ablehnenden Haltung der CDU zur Gleichstellung Schwuler und Lesben im Beamtenrecht einen Normenkontrollantrag beim Verfassungsgericht gestellt.

Laut Thüringer Verfassung darf niemand wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden, dennoch stellt sich die CDU-Landesregierung gegen alle Gleichstellungsversuche, die eingebracht wurden. Nun ergreift also die Fraktion „Die Linke“ auf Vorschlag des LSVD die Initiative. Über 50 Thüringer Landesgesetze diskriminieren Lesben und Schwule. Nicht einmal die bundesweit einheitliche Zuständigkeit des Standesamtes für die Begründung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften hat Thüringen übernommen. Die Normenkontrollklage verweist auf das in der Thüringer Verfassung festgelegte ausdrückliche Diskriminierungsverbot. •ck/lsvd

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