Polen wegen Diskriminierung Homosexueller verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die polnische Regierung wegen Diskriminierung Homosexueller verurteilt. Das Verbot des Marsches für Toleranz durch den Bürgermeister von Warschau 2005 sei ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht und das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Es ist eine Ohrfeige für das merkwürdige Demokratieverständnis des früheren Bürgermeisters und jetzigen Präsidenten Lech Kaczynski. Der EGMR zeigt Herrn Kaczynski, dass er Polen nicht außerhalb des europäischen Konsenses verankern darf.

Das Urteil ist ein wichtiges Signal für alle Lesben und Schwulen in

Osteuropa. Wir denken in diesen Tagen besonders an Russland. Denn dort ist der für den 27. Mai geplante CSD in Moskau verboten worden. Wir appellieren an den verantwortlichen Bürgermeister Juri Luschkow die Entscheidung zurückzunehmen. Denn es steht außer Zweifel: In der anhängigen Klage gegen das Verbot des CSD in Moskau 2006 wird die Entscheidung des Gerichtes nicht anders sein.

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