PETITION - ADOPTIONSRECHT FÜR ALLEINSTEHENDE

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Zustandekommen von Adoptionen gefördert und insbesondere für alleinstehende und/oder homosexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, ein oder mehrere Kinder zu adoptieren.

Der Kinderwunsch beschränkt sich nicht auf Ehepaare. Es handelt sich hierbei um eine menschliche Sehnsucht, unabhängig von der sexuellen Identität oder der partnerschaftlichen Lebenssituation.

Im Jahre 2009 war fast jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern alleinerziehend. Und die Tendenz ist steigend. Gab es 1996 noch 1,3 Millionen Alleinerziehende, waren es 2009 bereits 1,6 Millionen. (Quelle: Statistisches Bundesamt) – Es gibt bereits über zwei Millionen alleinerziehende Mütter und Väter. Das „Modell“ Kleinfamilie funktioniert.

Auch das „Modell“ „Regenbogenfamilie“ funktioniert. Die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ist bereits in vielen Ländern (Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Großbritannien, Kanada, Mexico, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, Südafrika, Uruguay und den Vereinigte Staaten von Amerika) möglich.

Mit Ausnahme der CDU/CSU hatten alle im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien die Adoption von Kindern durch homosexuelle Menschen als Wahlkampfthema zur letzten Bundestageswahl. Die Gesamtheit dieser Fraktionen (SPD, FDP, B90/Die Grünen und DIE LINKE) verfügt über 383 der 620 Mandate.

Die Alterspyramide der Bundesrepublik Deutschland zeigt eine Verschiebung der älteren Menschen (über 65 Jahre) von derzeit 21 auf 36 Prozent (im Jahr 2050). Die Geburtenrate sinkt stetig. Es sollen demnach verstärkte Anstrengungen durch die Bundesregierung unternommen werden, das Zustandekommen von Adoptionen zu fördern. Hierbei beziehe ich mich neben der Legalisierung auf die Intensivierung diplomatischer Beziehungen, mit dem Ziel, das die Adoption von Kindern aus dem Ausland erleichtert bzw. überhaupt möglich wird.

Eine Erklärung für die rückgängige Geburtenrate könnte auf die Anzahl homosexueller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen sein. Der prozentuale Anteil beträgt mindestens vier Prozent unter den Männern und zwei Prozent bei den Frauen (Studie Universität Magdeburg, 2002/2003), was bedeutet, dass diese Menschen im Regelfall ohne die legalisierte Erfüllung des eigenen Kinderwunsches, dem demografischen Wandel nicht zumindest teilweise entgegenwirken können. Gleiches trifft für alleinstehende Menschen zu, wenn diese keinen (Lebens-)Partner/in für die Erfüllung des eigenen Kinderwunsches finden.

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