Bulgarien erkennt gleichgeschlechtliche Ehe an

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In der bulgarischen Verfassung ist die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau definiert. Das hinderte die Richter in der Hauptstadt Sofia aber nicht daran, ein Grundsatzurteil zugunsten gleichgeschlechtlicher Ehen zu fällen. Aktivisten sind entzückt

Foto: https://twitter.com/lifecreativist

Das Urteil wurde bereits am 29. Juni gefällt, international verkündet wurde es von LGBTIQ*-Aktivisten aber erst am Mittwoch. Das Oberste Gericht in der bulgarischen Hauptstadt Sofia entschied in einem Rechtsstreit zugunsten gleichgeschlechtlicher Ehe- und Lebenspartner. Das Urteil geht auf eine Klage aus dem Jahr 2017 zurück, bei der eine in Bulgarien lebende Französin gegen die behördliche Ablehnung eines Aufenthaltsrechts für ihre australische Gattin geklagt hatte, die sie 2016 in Frankreich geheiratet hatte. Die Richter entschieden, dass die Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung „das Recht von EU-Partnern einschränke, sich frei auf dem Gebiet der EU zu bewegen.“ 

Für Bulgarien, wo die Ehe im Jahr 1991 per Verfassung als Bund zwischen Mann und Frau definiert wurde, und wo noch im Januar eine in Großbritannien geschlossene Ehe zweier Bulgarinnen nicht anerkannt worden war, ist das Urteil ein wichtiges Signal. So wurde es von vielen Aktivisten sowie von Klägerin Cristina Palma selbst als „historisch“ gepriesen. Faktisch geht der Entscheid aber vor allem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zurück, der Anfang Juni die Freizügigkeit für multinationale LGBTIQ*-Paare innerhalb der EU verordnet hatte (blu berichtete).

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