Gottesstaat USA: Trump will noch mehr Rechte für Religiöse

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Die Agenda christlich-fundamentalistischer Gruppierungen in den USA läuft wie ein Uhrwerk. Heilsbringer Donald Trump hat über Veränderungen im Supreme Court die Weichen gestellt, nun wird eine erste Ernte vorbereitet: Die Umgehung von Bürgerrechten von Minderheiten.

Mehrere Jahrzehnte, mal mehr mal weniger offensichtlich, haben christliche Vereinigungen in den USA systematisch ihren Einfluss auf die Mächtigen des Landes vorangetrieben. Ziel scheint eine Rechristianisierung der Politik und dann der Gesellschaft zu sein. Mit Donald Trump hat die Bewegung nicht nur einen willigen Helfer, sondern einen pragmatischen Nutznießer dieser Ideen gefunden, decken sich doch weite Teile der Überzeugungen seines Alt-Right-Lagers mit denen der religiösen Fundis: Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung/Idendität ist Konsens und so erschrecken Bürgerrechtsbewegungen einmal mehr ob der neuesten Ideen der Trump-Administration.


Wer religiöse Gründe hat, soll diskriminieren dürfen

Gestern stellte die Trump-Regierung einen 46-seitigen Entwurf des Arbeitsministeriums vor, der sich wie in der obigen Zwischenüberschrift zusammenfassen lässt. Konkret sollen Unternehmen, die bei ihrer Geschäftstätigkeit „religiöse Ziele verfolgen“ das Recht erhalten, die von den liberalen Vorgängerregierungen und auf Bundesstaateneben erlassenen Antidiskriminierungsvorgaben zu umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen  tatsächlich religiös tätig ist (z.B. eine Kirchengemeinschaft), oder nur schriftlich in Firmendokumenten fixiert hat, bei der Geschäftstätigkeit dieser oder jener Glaubensüberzeugung zu folgen: 

„Der Auftragnehmer muss für einen religiösen Zweck organisiert sein, was bedeutet, dass er mit einem selbst identifizierten religiösen Zweck konzipiert wurde. Dies muss nicht der einzige Zweck des Auftragnehmers sein. ... Ein religiöser Zweck kann durch Gründungsurkunden oder andere Gründungsdokumente belegt werden, aber dies ist nicht die einzige Art von Beweis, die verwendet werden kann." (Quelle)

Das ist derartig schwammig formuliert, dass vermutlich jedes Unternehmen vor Gerichten wird  „nachweisen" können, dass der Schwule, die Lesbe, der Transsexuelle nur deswegen gefeuert oder nicht eingestellt wurde, weil sein Leben nicht mit den religiösen Überzeugungen des Unternehmens vereinbar ist.

Zündstoff zwischen Bund und Ländern

Die Regelung gilt – sollte sie in Kraft treten – nur für Unternehmen, die mit den Bundesbehörden Vertäge abschließen. Dies ist ein intelligenter Schachzug, denn natürlich kann im förderalen Amerika die Bundesregierung nicht Antidiskriminirungsrichtlinien liberaler Bundesstaaten wie Kalifornien oder New York einfach außer Kraft setzen. So aber bekommt Diskriminierung wenigstens wieder eine Fuß in die Tür. Diskriminierung? Die Trump-Regierung formuliert es genau andersherum. Nach ihr geht es um die Gleichstellung religiöser Gruppierungen, die durch die Antidiskriminierungsrichtlinien Obamas benachteiligt würden.

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