Senegal: Verschärfung des „Unzuchtparagrafen“ gescheitert

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Neben Homosexualität sollte künftig auch „Lesbianismus, Bisexualität, Transsexualität, Intersexualität, Zoophilie, Nekrophilie und ähnliche Praktiken” unter dem Paragrafen 319 des Strafgesetzbuches im Senegal genannt werden. Die Haft- und Geldstrafen sollten zudem drastisch erhöht werden. Dieses Gesetzesvorhaben vorgeblicher religiöser Wortführer ist gescheitert. 

Foto: Seyllou / AFP

Das leitende Büro der Nationalversammlung in Dakar erklärte am Mittwoch, die Strafen für homosexuelle Handlungen seien bereits ausreichend „streng” und entschied, die Gesetzesinitiative nicht zur Abstimmung im Parlament zuzulassen. Die Initiatoren der Neuregelung erklärten, sie hätten einflussreiche religiöse Vereinigungen auf ihrer Seite. Die Bevölkerung des Senegals ist zu 95 Prozent muslimisch. Senegal gilt unter den afrikanischen Staaten als Vorbild in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Regierung und Behörden lehnen eine Legalisierung der Homosexualität jedoch vehement ab. Präsident Macky Sall hatte in diesem Zusammenhang wiederholt auf vermeintliche kulturelle Besonderheiten des westafrikanischen Landes verwiesen. 

Verfolgung bleibt bestehen

Artikel 319 des Strafgesetzbuches verbietet gleichgeschlechtliche Beziehungen als „unnatürlich“. Homosexualität kann in dem westafrikanischen Land mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. geltendem Recht wird mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem und fünf Jahren sowie mit einer Geldstrafe zwischen umgerechnet 152 und 2286 Euro belegt, wer einen „unzüchtigen” Akt mit einem „Individuum seines eigenen Geschlechts” begeht. Die vorgelegte Neufassung sah vor, die Gefängnisstrafe auf fünf bis zehn Jahre und die Geldstrafe auf 1500 bis 7625 Euro zu erhöhen. Mildernde Umstände sollten ausgeschlossen werden. Auch sollte das Gesetz neben Homosexualität künftig auch „Lesbianismus, Bisexualität, Transsexualität, Intersexualität, Zoophilie, Nekrophilie und ähnliche Praktiken” umfassen.

*AFP/ck

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