Urteil: CSD-Gewaltverbrecher wird abgeschoben

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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster hat klare Konsequenzen für den Täter eines tragischen Vorfalls beim Christopher Street Day (CSD) 2022. Ein junger Transmann wurde Opfer einer brutalen Attacke, die später zu seinem Tod führte. Der Täter, ein russischer Staatsbürger aus Tschetschenien, wurde wegen dieses Angriffs zu fünf Jahren Jugendstrafe und einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Das Verwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Verurteilten gegen die von der Stadt Münster erlassene Abschiebungsandrohung zurück. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt, denn sie bedeutet, dass der Täter, dessen Handeln tragischerweise zum Verlust eines Menschenlebens führte, das Land verlassen muss.

Das Landgericht Münster hatte festgestellt, dass der Angeklagte den 25-jährigen Transmann beim CSD 2022 zweimal gegen den Kopf geschlagen hatte, was zu dessen schweren Verletzungen und letztendlich zu seinem Tod durch ein Schädelhirntrauma führte.

Die Stadt Münster hatte bereits im Oktober letzten Jahres den Verurteilten zur Ausreise aufgefordert und ihm eine Abschiebung nach Russland angedroht. Darüber hinaus wurde ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Mann seit Mai nicht mehr über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt und somit ausreisepflichtig ist. Die Abschiebungsandrohung wurde daher als rechtmäßig erachtet.

Die Entscheidung des Gerichts setzt ein wichtiges Signal und betont die Ernsthaftigkeit, mit der LGBTIQ*-feindliche Taten behandelt werden müssen. *mk Quelle: ntv

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