#Homofeindlich: 300 Bushido-Videos auf YouTube gesperrt

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Ende Oktober wurde geurteilt: Bushidos Album „Sonny Black“ verbleibt auf dem Index, gilt als jugendgefährend (blu berichtete). Das Urteil löste eine Diskussion aus: Wie zeitgemäß sind Indizierungen im Zeitalter des Internets? Die Medienanstalt HSH mischte sich ein – und YouTube sperrte prompt 300 Bushido-Videos.

„Schwule Spasten“, „Schwuchteln“, „Nutten“: Bushidos Album „Sonny Black“ gilt als frauenverachtend und homofeindlich. 2015 wurde es von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt, weil es unter anderem zur Verrohung der Sprache und des Umgangs von Jugendlichen beitrage. Bushido klagte – in letzter Instanz erklärte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht die Indizierung für gerechtfertigt, Bushido verließ den Gerichtssaal – als Verlierer?

Digitalisierung stellt Jugendschutz vor große Aufgaben

Foto: Superbass / CC BY-SA 4.0 / wikimedia.org

Damals wurde gemunkelt, das Urteil würde Bushido gar nicht schaden. Frei nach dem Motto: Willst du, dass dein Kind etwas tut, verbiete es ihm. Auch wurde die Unkontrollierbarkeit von Konsum im Internet angeführt: Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, Kinder und Jugendliche heutzutage von dem Album fernzuhalten?

Laut Urteil sollte die Verbreitung des indizierten Materials auch im Internet eingedämmt werden. Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) prüfte nun, ob das Verbot im Internet umgesetzt wird. Das ernüchternde Resultat: Kinder und Jugendliche können noch immer auf viele Videos, die Inhalte aus dem Album teilen, zugreifen.

Die MA HSH meldete das Ergebnis YouTube – und hatte Erfolg. Über 300 Videos sperrte die Videoplattform, damit sind diese aus Deutschland nicht länger abrufbar. Es ist ein kleiner Schritt auf dem langen Weg hin zu einem sicheren Jugendschutz zu Zeiten der Digitalisierung, doch es ist ein großer Schritt für Bushido – und er dürfte ihm nicht gefallen. 

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