EU-Gerichtshof: Verbot für personalisierte Werbung aufgrund sexueller Orientierung

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Foto: Pexels/ Katrin Bolovtsova

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat eine wichtige Stellungnahme abgegeben: Soziale Netzwerke dürfen keine Werbeanzeigen anbieten, die auf der sexuellen Orientierung von Internetnutzern basieren, selbst wenn diese ihre sexuelle Orientierung öffentlich geäußert haben. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag bekanntgegeben.

Hintergrund: Klage von Aktivist Max Schrems

Der Fall wurde vor dem EuGH verhandelt, nachdem der österreichische Aktivist Max Schrems gegen die Verwendung seiner Daten durch den US-Riesen Meta (Muttergesellschaft von Facebook, Instagram und WhatsApp) klagte. Schrems erhielt Werbung, die auf homosexuelle Personen abzielte, sowie Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen. Für ihn war dieses Vorgehen rechtswidrig.

Generalanwalt Athanasios Rantos vertrat in seinen Schlussanträgen die Ansicht, dass soziale Netzwerke, auch wenn Max Schrems seine Homosexualität bei einer Podiumsdiskussion in Wien öffentlich bekannt gegeben hat, diese nicht für personalisierte Werbung verwenden dürfen. Die Stellungnahme des Generalanwalts ist zwar nicht bindend, wird jedoch in der Regel von Richtern befolgt.

Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit

Schrems’ Anwältin, Katharina Raabe-Stuppnig, betonte, dass die Meinungsfreiheit gefährdet wäre, wenn Internetnutzer das Recht verlieren würden, Informationen zu veröffentlichen. Meta hat über die Jahre eine enorme Menge an Daten gesammelt, was im Widerspruch zur EU-Gesetzgebung steht. Wenn der Gerichtshof den Empfehlungen des Generalanwalts folgt, darf nur ein kleiner Teil dieser Daten für Werbezwecke verwendet werden.*mk Quelle: AFP

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