Misgendert: Einstweilige Verfügung gegen Reichelts Medienfirma

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Foto: Superbass / CC BY-SA 4.0 / Wikimedia Commons

Mit Beschluss vom 17. März 2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge als „Mann“ zu bezeichnen. Erstmalig verbietet damit ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung das Misgendern einer trans Frau, so der vertretende Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge in einer Pressemitteilung. 

Das von Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Verlagsunternehmen hatte demnach auf dem von ihr verantworteten Blog „Pleiteticker.de“ einen Beitrag veröffentlicht, in dem die Mandantin Prigges kritisiert wurde. Sie wurde laut Kanzleischreiben in dem Beitrag zunächst als „Transfrau“, im weiteren Verlauf „biologischer Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet.

„Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden„Das Landgericht hat hier im Einzelfall entschieden, dennoch hat die Entscheidung eine Signalwirkung. Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge

Im Falle von Frau Kluge hatte das Gericht nach Anhörung der Gegenseite entschieden. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig und die Antragsgegnerinnen können Widerspruch einlegen. (Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2023 - 2-03 O 149/23)

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