INDIEN BLEIBT STRAFRAUM

Es bleibt wohl nur eine Gesetzesänderung, um den Kolonialzeitparagrafen zum „Geschlechtsverkehr gegen die natürliche Ordnung“ in Indien loszuwerden. Aktivisten und das Innenministerium hatten das oberste Gericht des Landes um eine wiederholte Prüfung gebeten, scheiterten aber.

Wie Medien berichten, bleibt es bei der Entscheidung des obersten Gerichtes: Das 2009 in unterer Instanz gefällte Urteil, nachdem das Gesetz aus Kolonialzeiten gegen die Verfassung verstößt, ist selbst nicht verfassungskonform und somit nichtig. Sex zwischen Schwulen, zwischen Lesben und Analsex sind laut dem Paragrafen aus britischer Besatzungszeit verboten und können mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Ob die Polizei es nun wieder anwenden wird, bevor irgendwann der Gesetzgeber die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändert, ist bislang nicht geklärt. Für das sich liberal gebende Indien ein schwerer Imageschaden – für im Land lebende Homosexuelle im Zweifel eine Katastrophe. •ck

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