Kirchliches Arbeitsrecht: Bischofskonferenz kippt Homosexuellenverbot

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Die Gewerkschaft Verdi hat einen am Montag von der deutschen Bischofskonferenz vorgelegten Entwurf für eine neue Grundordnung für das katholische Arbeitsrecht scharf kritisiert. Verdi-Bundesvorstand Sylvia Bühler erklärte in Berlin, der Entwurf bleibe „weit hinter dem zurück, was dringend erforderlich wäre, um den rund 700.000 Beschäftigten allein bei der Caritas endlich umfassende Rechte einzuräumen“.

Bühler forderte eine Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte im Arbeitsrecht. Konkret kritisierte die Verdi-Vertreterin, dass auch nach der Neufassung der Grundordnung Tarifverträge nicht auf Augenhöhe ausgehandelt werden könnten und den in katholischen Einrichtungen Beschäftigten weiterhin das Grundrecht auf Streik abgesprochen werde. Auch in Fragen der Glaubens- und Meinungsfreiheit seien weiterhin Sanktionen möglich bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. 

Katholische Kirche will schwule Mitarbeiter nicht mehr rausschmeißen 

Foto: Oliver Berg / AFP

Nach dem von der Bischofskonferenz am Montag vorgelegten Entwurf ist eine zentrale Forderung in der Grundordnung umgesetzt. Demnach sollen Mitarbeiter unabhängig ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensform in der katholischen Kirche in Deutschland beschäftigt sein können, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber dem Evangelium und dem christlichen Charakter der Einrichtung achten. Bisher konnte es als Loyalitätsverstoß gegenüber der Kirche eingestuft werden, wenn homosexuelle Mitarbeiter heiraten. Auch für Geschiedene, die wieder heirateten, gab es Sanktionen – der Sanktionskatalog reichte bis hin zur Kündigung.

Die Initiative Out in Church hatte zuletzt in einer großen Kampagne darauf hingewiesen und Änderungen am kirchlichen Arbeitsrecht gefordert. Der Entwurf der neuen Grundordnung wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki verfasst. In dem Entwurf ist ein Austritt aus der katholischen Kirche weiter ein Hindernis für eine Einstellung oder ein Kündigungsgrund. Eine „kirchenfeindliche Betätigung“ und der Austritt aus der katholischen Kirche stünden einer Einstellung oder Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst weiterhin entgegen, erklärte die Bischofskonferenz. Das Gesetzgebungsverfahren zur neuen Grundordnung soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. *AFP

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