Sachsen-Anhalt: Sexuelle Identität kommt in die Verfassung

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Einer Berliner Bundesratsinitiative zur Aufnahme von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ins Grundgesetz wollte Schwarz-Rot-Grün nicht zustimmen. Auf Landesebene wird das 2019 in Sachsen-Anhalt dennoch passieren.

Foto: Till Voigt / gemeinfrei / CC0

Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig klare Koalitionsvereinbarungen sind, oder andersherum: Wie schmerzhaft es für Parteien sein kann, wenn man gegen die eigene Programmatik stimmen muss. Die Koalition aus CDU, SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt hatte sich erst vor wenigen Wochen gegen eine Unterstützung der Berliner Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Antidiskriminierungsartikel 3 des Gundgesetzes ausgesprochen und damit vor allem bei queeren SPD- und Grünenwählern für Enttäuschung gesorgt. 

Koalitionsvertrag von 2016

Foto: MJ LSA

Beim LSVD-Streitgespräch zum Thema „Sexuelle Vielfalt verfassungsrechtlich schützen“ in Magdeburg nannte die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Anne-Marie Keding erstmals einen Zeitplan für die Ergänzung der Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“. Bereits 2016 hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 7 Absatz 3 der Landesverfassung zugesagt. 

Ministerin Keding erläuterte bei der LSVD-Veranstaltung auf Nachfrage, dass sie die anderen Ministerien um Rückmeldung bis September 2018 gebeten habe, ob dort weitere Verfassungsänderungen geplant sind. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Siegfried Borgwardt, ergänzte, dass danach der parlamentarische Prozess zur Ergänzung der Landesverfassung im ersten Halbjahr 2019 stattfinden und abgeschlossen werden solle. Die CDU wolle demnach die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzen und bis dahin die notwendigen Mehrheiten sammeln. 

LSVD weist auf fehlendes Engagement für Grundgesetzänderung hin

Mathias Herrmann aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Sachsen-Anhalt. kommentiert: 

„Wir sind erleichtert, dass nach dem Debakel um die Unterstützung der Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz, nun endlich ein Zeitplan zur Erweiterung der Landesverfassung vorliegt. Die Ergänzung ist längst überfällig. Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder zunehmen, braucht es eine klare verfassungsrechtliche Absicherung, dass Ausgrenzung, Unterdrückung und Verfolgung in Deutschland nie wiederkehren können. Die Ergänzung der Landesverfassung ist der erste Schritt dorthin. Es wäre nur folgerichtig, wenn die Landesregierung aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun auch die Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 unterstützen würde.“ 

Gegenwärtig haben die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Thüringen und das Saarland ihre Landesverfassung entsprechend ergänzt. 

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