Von der Leyens Erbe: Kramp-Karrenbauer will homosexuelle Soldaten doch entschädigen

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Foto: Deutscher Bundestag / Pascal Bastien

2017 gab die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Studie „Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis 2002“ in Auftrag. Noch im Februar 2020 wartete unter anderem die FDP-Fraktion vergebens auf Ergebnisse. Am 17. September sollen laut von der Leyens Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer nun aber die Studie und sogar ein Gesetz zur Entschädigung für Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden, vorgelegt werden. 

Diese Entschädigung solle nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Ressort Kramp-Karrenbauers. Das Verteidigungsministerium hatte Anfang Juli angekündigt, im September einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Soldaten vorzulegen, die wegen ihrer Homosexualität bei der Bundeswehr diskriminiert wurden.

Foto: Bundesministerium der Verteidigung

Noch im Februar klare Ablehnung von gesonderter Rehabilitierung und Entschädigung

Eine Aufhebung früherer dienstrechtlicher Urteile, die sich aus heutiger Sicht als Diskriminierung darstellen, war bislang immer abgelehnt worden. Zuletzt erst am 20. Februar 2020 durch Kramp-Karrenbauers Ministerium selbst in einer Antwort auf die diesbezügliche kleine Anfrage des FDP Queerpolitikers Jens Brandenburg:

Eine dem StrRehaHomG vergleichbare gesetzliche Regelung für die Aufhebung von truppendienstgerichtlichen Urteilen ist derzeit durch die Bundesregierung nicht beabsichtigt. ...“ 

Kramp-Karrenbauer ließ sogar explizit klarstellen, dass disziplinarrechtliche Folgen einer Verurteilung nach dem Paragrafen 175 StGB durch das Gesetz zur Aufhebung dieser Unrechtsurteile nicht betroffen seien.

Sonstige, insbesondere berufsrechtliche Rechtsfolgen aus der Verurteilung (namentlich der Verlust der beruflichen Stellung sowie disziplinarrechtliche Folgen einer Verurteilung) wurden ausdrücklich ausgeklammert.“

Drucksache 19/16616 / Kleine Anfrage Rehabilitierung homosexueller deutscher Soldatinnen und Soldaten

Im Juli die 180-Grad-Wende

Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Im jetzt durchgesickerten Entwurf aus Kramp-Karrenbauers Ministerium seien laut dem Bericht des RND nicht nur Aufhebungen, sondern ausdrückliche Rehabilitierungsbescheinigungen vorgesehen. Alle Regeln sollten auch für frühere NVA-Soldaten gelten. 

Jens Brandenburg von der FDP freut sich dementsprechend:

„Dass Frau Kramp-Karrenbauer unserer Forderung nach einem Rehabilitierungsgesetz inzwischen nachkommen will, ist eine gute Nachricht. Nachdem sie das noch vor wenigen Monaten abgelehnt hat, ist die klare Ankündigung der Ministerin sehr erfreulich. Mit unehrenhaften Entlassungen und faktischen Berufsverboten wurden homosexuelle Bundeswehrangehörige jahrzehntelang schikaniert. Truppendienstgerichtliche Urteile auf Basis des § 175 StGB müssen jetzt endlich aufgehoben werden. Eine aufrichtige Entschädigung sind wir den Opfern der staatlichen Diskriminierung schuldig.“

Nun heißt es warten auf den September. 

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