Von der Leyens Herzensprojekt jetzt Gesetz: 3.000 Euro Entschädigung für Soldaten

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Deutsche Soldaten, die in früheren Jahren bei ihrem Dienst wegen ihrer Homosexualität diskriminiert wurden, werden dafür rehabilitiert und entschädigt. Ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedete, sieht die Aufhebung aller entsprechenden Verurteilungen von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee (NVA) vor.

Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.Die Betroffenen sollen eine Geldentschädigung in Höhe von je 3.000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa tausend Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.  

Die Regierung weist in dem Gesetz darauf hin, dass Soldaten der Bundeswehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homosexualität, einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität systematisch dienstrechtlich benachteiligt wurden. Mit einem Erlass des Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 1984 seien diese Benachteiligungen, die bis zur Entlassung führen konnten, nochmals im Einzelnen festgelegt worden. Die Soldaten in der Nationalen Volksarmee der DDR seien ebenfalls solchen Benachteiligungen ausgesetzt gewesen.  

Der Lesben und Schwulenverband Deutschland (LSVD) kritisierte das Gesetz als ungenügend. Zwar sei es „ein wichtiger Schritt in der Aufarbeitung staatlichen Unrechts", hieß es in einer Erklärung. Doch die Neuregelung gehe noch nicht weit genug. Das Gesetz „beschränkt sich auf eine symbolische Entschädigung und erfasst nicht alle stattgefundenen Diskriminierungen".

Foto: Bundesministerium der Verteidigung

„Es ist noch nie systematisch analysiert worden, wie wir in der Vergangenheit mit dem Thema umgegangen sind. Wir haben in der Vorbereitung zum Kongress versucht, Beispiele aus der Vergangenheit zu finden, die wir präsentieren können. Da haben wir gemerkt, wie schwer das ist. Deshalb ist diese Studie so wichtig, die akribisch die Zeit zwischen 1955 und 2002 aufbereiten soll, denn ganz oft war der offizielle Entlassungsgrund, wenn jemand sich outete oder geoutet wurde, ein ganz anderer. Gesundheitliche Gründe oder Ähnliches. Es ist darum für uns sehr schwer, die Wahrheit aus den Akten herauszulesen. Die sprechen gar nicht über Homosexualität. Deshalb muss man Menschen daran setzen, die Spuren aufnehmen, um dann die korrekten Geschichten erzählen zu können. Im Anschluss muss man überlegen, für festgestelltes Unrecht eine Art pauschalen Ausgleich zu leisten – aber ich brauche erst einmal eine Grundlage.“

Die Studie wurde im letzten Sommer fertig und zusammen mit einem ersten Gesetzesentwurf von der aktuellen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vorgestellt.

Foto: Deutscher Bundestag / Pascal Bastien

Zuvor hatte sie noch im Januar 2020 diesbezügliche Fragen unbeantwortet gelassen (wir berichteten). *AFP/ck

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