Warum schweigen die Opfer der Schwulenverfolgung?

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Foto: C. Falk / pixelio.de

Seit zwei Jahren können Opfer des Paragrafen 175 eine staatliche Entschädigung abrufen. Nicht mal 200 haben das bisher getan. Warum so wenige bei alleine rund 50.000 Urteilen? Dazu findet am 11. Juni ein spannender Vortrag statt.

Der Kampf um die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des sogenannten Schwulenparagrafen 175 des Strafgesetzbuches, steht exemplarisch und symptomatisch für die direkt aus dem Nationalsozialismus in die Bundesrepubilk übernommene menschenrechtswidrige Staatshomophobie der Bonner Republik, die mit der Streichung des § 175 im Jahr 1994 noch lange nicht aus den Köpfen getilgt war und ist.

Erst ein knappes Vierteljahrhundert nach der Abschaffung des Paragrafen konnte sich die Bundesrepublik dazu durchringen, die wenigen warmen Worte des Bedauerns endlich in ein offizielles und endgültiges Mea Culpa zu wandeln: Das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) trat am 22. Juli 2017 in Kraft.

Grafik: Grzegorz Wysocki / CC BY-SA 4.0 / wikimedia.org


Am 11. Juni wird Georg Härpfer von der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren – BISS im neuen Gebäude der taz die Wegpunkte dieser Historie skizzieren und die Probleme bei der Umsetzung des StrRehaHomG aufzeigen. Welches sind die dringendsten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes von 2017? Warum sind bisher nur so wenige Anträge auf Entschädigung eingegangen? Was sollte getan werden, um diese Probleme zu bewältigen? Moderiert wird diese von Queer Nations initierte Veranstaltung von Jan Feddersen, der Eintritt ist wie immer frei.

11.6., Queer Lecture | §175 – Der lange Weg zur Rehabilitierung, Neubau der taz, Friedrichstraße 21, 19:30 Uhr, queernations.de

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