Regenbogenflaggen in Rheinland-Pfalz: „Politisch nicht gewollt“

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Foto: rihaij, pixabay.com, gemeinfrei

Als solidarisches Zeichen für die LSBTIQ*-Community wehen gerade jetzt in den Pride-Monaten allerorts Regenbogenflaggen. Allerdings scheint das Hissen einer Regenbogenflagge nicht immer so einfach zu sein.

Zum Beispiel hatte erst kürzlich die Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Beflaggung von Bundesgebäuden mit der Regenbogenflagge erlaubt. QueerNet RLP fordert nun aber auch eine entsprechende Änderung der Rheinland-Pfälzischen „Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude“. Wir haben mit Diana Gläßer und Joachim Schulte von QueerNet RLP gesprochen.


Diana und Joachim, den Rheinland-Pfälzischen Landtag mit einer Regenbogenflagge zu schmücken, wäre derzeit also gar nicht so einfach möglich? Wie sieht ein solches Prozedere aus und wer entscheidet das?

Foto: QueerNet RLP

Theoretisch wäre das jetzt schon möglich. Es ist allerdings in Rheinland-Pfalz politisch nicht gewollt.

Die „Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude“ regelt die Beflaggung der Dienstgebäude staatlicher und kommunaler Verwaltungen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es gibt in der Verordnung festgelegte Tage, an denen die Landesflagge zu hissen ist. Man nennt das auch den sogenannten Flaggenkalender. An solch festgelegten Gedenktagen weht dann auch die Landesflagge zum Beispiel am Landtag, aber auch an Polizeigebäuden. 

Nach § 3 darf die Ministerpräsidentin im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport eine Beflaggung außerhalb der Beflaggungstage anordnen. Das würde ja dann zum Beispiel auch den CSD betreffen oder den IDAHOBIT*. Ein anderer Zeitpunkt, das bedeutet zunächst aber noch keine Regenbogenfahne. Es bedeutet zumindest, dass aus besonderen Anlässen die Landesflagge auch an anderen Tagen wehen darf. 

Da wir aber fordern, dass die Regenbogenfahne zu besonderen Anlässen gehisst wird, muss man noch etwas weiter in die Verordnung schauen. Und da heißt es im § 4 Abs. 3, dass andere Flaggen als die Landesflagge, die Bundesflagge oder die Europaflagge nur mit Genehmigung des Ministers des Innern und für Sport gesetzt werden dürfen. Diese Genehmigung wird uns seit Jahren verwehrt. Hierzu gab es mit dem Innenminister Herrn Lewentz und auch mit der Ministerpräsidentin Malu Dreyer bereits mehrere Gespräche. Leider wurde unser Anliegen bisher immer aus uns nicht verständlichen Gründen abgelehnt. Daher fordern wir eine Änderung der Verordnung, damit diese Versagung der Genehmigung nicht mehr möglich ist. Immer mehr Bundesländer ziehen bei der Änderung ihrer Flaggenverordnungen nach und wir fragen uns: Will Rheinland-Pfalz als buntes Vielfaltsland in diesem Thema tatsächlich zu einem gallischen Dorf werden?

Was würde sich durch die Änderung der Landesverordnung konkret ändern?

Die Regenbogenfahne ist das sichtbare Zeichen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, transidente Intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen willkommen sind.

Wenn Landesbehörden und kommunale Behörden zu besonderen Anlässen diese Flagge hissen, heißt das: Queere Menschen sind sichtbar, sie sind dabei!

Im Grunde genommen wird damit Artikel 1 unseres Grundgesetzes umgesetzt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Es geht um die Verpflichtung, aktiv zu zeigen, dass wir als queere Menschen dazu gehören.

Insbesondere wollen wir, dass die Änderung der Verordnung eine solche Struktur bietet, bei der es nicht mehr personenabhängig ist, wann die Regenbogenfahne gehisst wird. Wir stellen uns dabei vor, dass unter anderem zum Beispiel der 17.5. als internationaler Tag gegen Homo-/Bi-/Transfeindlichkeit in den Flaggenkalender aufgenommen wird und die Regenbogenfahne gehisst werden muss.

Foto: QueerNET RLP

Welche Resonanz habt ihr auf eure Forderung bekommen?

Sehr positive Resonanz! Vor allem haben einige Kommunen auch jetzt schon Wege gefunden, am IDAHOBIT* Flagge zu zeigen. Diese wollen wir unterstützen und weitere Behörden ermutigen Flagge zu zeigen. Es gibt allerdings auch viele Menschen, die nicht wissen, dass das Hissen der Regenbogenflagge in Rheinland-Pfalz konkret im Innenministerium RLP verhindert wird und dass es eine solche Verordnung gibt. Über unserer Forderung, schaffen wir auch Bewusstsein innerhalb der Community, welche politischen Kräfte wirken.


www.queernet-rlp.de

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