Safety first: E-Zigaretten ins Handgepäck

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Ob Skiferien in den Anden, Sommerurlaub in Spanien oder ein Städtetrip nach New York – jedes Jahr fliegen zahlreiche Deutsche ins Ausland. Mit dem Flugzeug zu verreisen, ist schnell, bequem und dank Billigfliegern oft auch preisgünstig. Bereits beim Packen zu Hause gilt es jedoch, einige Regeln zu beachten. Welche Größe muss der Koffer haben, sind Rucksäcke erlaubt und welche Gegenstände dürfen mit ins Handgepäck? Für Raucher können die Vorschriften durchaus verwirrend sein: Während Feuerzeuge in der Jackentasche mitreisen dürfen, müssen E-Zigaretten und entsprechende E-Liquide im Handgepäck verstaut werden.

Foto: Lindsay Fox

Sechs Uhr am Morgen, Check-in am Flughafen. Das Ticket wird überprüft, die Bordkarte entgegengenommen und schon verschwindet der aufgegebene Koffer auf dem Gepäckband in die Abfertigungshalle. Sich zurücklehnen und in der Zeitung stöbern kann man jetzt jedoch noch nicht. Denn vor der Wartehalle wartet die Sicherheitskontrolle, die manchem Passagier kalten Angstschweiß den Rücken herunterlaufen lässt: Hat man wirklich alles sicher verstaut und enthält die Reisepackung Duschgel wirklich nur 100 Milliliter Flüssigkeit? Je nach Airline sind die Vorschriften strenger oder gemäßigt. Eines ist jedoch klar geregelt: Wer in Stresssituationen wie dieser am liebsten einen Zug aus seiner E-Zigarette nehmen würde, sollte diese schnell wieder ins Handgepäck stecken. 

Regeln der Fluggesellschaften in Bezug auf E-Zigaretten

Das Rauchen von Zigaretten sowie das Dampfen mit E-Zigarette sind weder im Gebäude noch an Bord erlaubt. Wer also vor dem Flug noch das Bedürfnis verspürt zu rauchen, muss in einen Glaskasten hinter der Sicherheitskontrolle. Aber schon vorher heißt es, achtsam zu sein: Ein Gasfeuerzeug darf direkt „am Körper”, etwa in der Jacken- oder Hosentasche, mit in den Flieger genommen werden, jedoch nicht ins Handgepäck. E-Zigaretten müssen hingegen ausdrücklich im Handgepäck bleiben und dürfen nicht in aufgegebenen Koffern verstaut werden. Das verkündete im Juni 2015 die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Demnach dürfen Passagiere und Crew-Mitglieder E-Zigaretten weder am Körper noch im aufgegebenen Gepäck mitführen. Der Grund dafür sind nicht etwa die Flüssigkeiten zum Verdampfen, die aus Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glycerin (VGes), Nikotin sowie Aromastoffen bestehen und mitunter auch CBD-E-Flüssigkeit enthalten – einen nicht-psychoaktiven Extrakt aus der Hanfpflanze. Vielmehr sind aus der Sicht der Fluggesellschaften die Akkus in den E-Zigaretten gefährlich.

Foto: Public Domain

Vorsichtsmaßnahmen treffen

Foto: Public Domain

Das Verbot von E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck resultierte aus mehreren Vorfällen, in denen die Akkus der E-Zigaretten im Gepäckraum des Flugzeugs versehentlich aktiviert und erwärmt wurden und das ein Feuer verursachte. Auch im Handgepäck sollten die Liquide und Batterien gut verpackt werden. Denn aufgrund der Druckunterschiede während des Flugs kann es passieren, dass sich die Luft in den Flaschen ausdehnt und das Liquid herausdrückt. Flecken vermeidet man am besten, indem man die Flaschen bis unter den Rand füllt, etwas Frischhaltefolie über das Gewinde der einzelnen Flaschen legt und erst danach den Deckel darauf schraubt. Am Reiseziel angekommen, gilt es achtsam zu sein. Denn in einzelnen Ländern ist es im Gegensatz zu Deutschland so, dass es gesetzlich verboten, ist E-Zigaretten an öffentlichen Plätzen zu benutzen. In manchen Ländern ist das sogenannte Vaping sogar komplett verboten und wird – wie in Singapur – mit Geldstrafen geahndet. 

Wer seine E-Zigarette mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich also vorab gut über die Gesetze im Reiseland informieren, um seinen Aufenthalt dort auch mit E-Zigarette ungestört genießen zu können.   

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