ABSCHIEBUNG NICO P.: APPELL AN INNENSENATOR

Dem aus Benin stammenden Asylbewerber Nico P., der mit einem Berliner verpartnert ist, droht die Abschiebung zum 30. Juni 2009. Der LSVD appelliert an Berlins Innensenator Ehrhardt Körting.

Der schwule Asylbewerber Nico P., der seit 2003 in Deutschland lebt, hat 2007 eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer transsexuellen Partnerin aus Berlin geschlossen. Die zuständige Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland versagt. Trotz dem Vorliegen von Arbeitsangeboten, hat sie ihm keine Arbeitserlaubnis erteilt. Seit Monaten hat sie hingegen nichts unversucht gelassen, Nico abzuschieben. Der Widerspruch gegen das Verwaltungsverfahren wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichen Weg eine Ausreise zu verhindern, blieben letztendlich erfolglos.

Alexander Zinn vom LSVD-Berlin:

„Die zuständige Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland versagt. Die Behörde argumentiert, dass eine Eingetragene Lebenspartnerschaft nicht vom Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sei. Während heterosexuelle Partnerschaften durch eine Ehe geschützt sind, ist es möglich, homosexuellen Partnerschaften durch eine rigide Verwaltungspraxis humanitäre Verpflichtungen vorzuenthalten.

Der Widerspruch gegen das Verwaltungshandeln wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichem Wege eine Ausreise zu verhindern, blieben letztendlich erfolglos.

Auf dem Wege einer verwaltungsrechtlichen Umverteilung nach Berlin könnte Nico P. geholfen werden. Der Berliner Innensenator hätte die Möglichkeit, eine humanitäre Lösung herbeizuführen, welche den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Der LSVD Berlin-Brandenburg bittet den Innensenator, diese Möglichkeit ernsthaft zu prüfen und um eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung für dieses humanitäre Anliegen.“

blu schließt sich dieser Bitte an. Wieder einmal wird unmenschliche Diskriminierung unter dem Deckmantel der Eingetragenen Lebenspartnerschaften an einem traurigen Beispiel sichtbar. Dies muss aufhören! Schwule-, Lesben- und Transgenderpartnerschaften sind keine Partnerschaften zweiter Klasse! •ck/Quelle: LSVD

Internet: INFOS DES LSVD HIER

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