GRÜNE MIT NEUEM TRANSSEXUELLENRECHT

Mitten in der CSD-Saison bringt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen fortschrittlichen und längst überfälligen Entwurf für ein neues Transsexuellenrecht in den Bundestag ein.

In wichtigen Punkten reagiert der Entwurf auf die zahlreichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die von der regierenden Koalition aus CDU/CSU und FDP, aber auch von der vorangegangenen großen Koalition nicht angegangen wurden. Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen spricht von einem Gesetzentwurf, der die Selbstbestimmung und die Menschenwürde von Transsexuellen und Transgendern in den Mittelpunkt stellt. Jeder Betroffene soll demnach in Zukunft selbst über seine Geschlechtszugehörigkeit entscheiden können. Geschlechtsanpassende Operationen auf Druck von Behörden und Gutachtern sollen in Zukunft ausgeschlossen werden.

Beck weiter: „Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Neufassung ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes – also des Verbotes, die neue geschlechtliche Identität zu ignorieren oder auf die alte Identität abzustellen. Das bisherige Offenbarungsverbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Gesetzentwurf sieht nun bei einer vorsätzlichen und beharrlichen Verweigerungshaltung eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Außerdem soll es möglich sein, eine bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe zu überführen und umgekehrt.“

blu ist gespannt, wie vor allem die liberale FDP auf den Gesetzentwurf reagiert. •ck

Internet: WWW.VOLKERBECK.DE

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