DENN EINS IST SICHER: HOMOS KRIEGEN KEINE KINDER

© Foto Norbert Blüm 2011: Udo Grimberg / Wikimedia Commons / Lizenz (CC BY-SA 3.0)

Am Wochenende machten Aussagen des ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm die Runde in den sozialen Netzwerken. Dieser fühlte sich im Ruhestand dazu bemüßigt, Verfassungsgericht und Regenbogenfamilien verbal in die Tonne zu treten.

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung wetterte Blüm gegen die obersten Richter in Karlsruhe. Mit seiner Entscheidung das Ehegattensplitting auch homosexuellen Paaren zu gewähren hätten sie sich „kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt.“ Dieses Urteil sei einer „hastenden gerichtlichen Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade 'in' ist" geschuldet. Es handele sich bei den Urteilen zur eingetragenen Partnerschaft „teilweise um fundamentale Umdeutungen von elementaren Begriffen des Rechtsstaates".

Weiter wirft Blüm dem Verfassungsgericht vor, den „Normzweck“ der Ehe und Familie zu verwässern und das „Kommen und Gedeihen“ von Kindern durch seine Rechtsprechung mit niederer Priorität zu behandeln. Dies sei zu kritisieren, denn nicht jede Form von Zweisamkeit sei „schon wertvoll, weil sie zustande kommt". Selbst das Bundesverfassungsgericht könne nicht verändern, „dass Kinder nicht gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entspringen". •ck

Lizenztext: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Internet: EINE SPRACHLICH GELUNGENE ENTGEGNUNG ZU BLÜMS THESEN FINDEST DU HIER!

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