ERLAUBT: EHEGATTENSPLITTING

Eingetragene Lebenspartnerschaften von Homosexuellen wurden bisher rechtlich so ähnlich wie Verheiratete behandelt, in puncto Steuern aber nicht. Doch das jüngste Urteil des Finanzgerichts Köln weckt nun Hoffnungen in der Szene. „Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Gericht (Az.: 4 V 2831/11).“, so berichtet etwa der Sender n-tv.

Zum Urteil erklärt der Berichterstatter für Schwulen- und Lesbenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion Michael Kauch dann auch:

„Das Finanzgericht Köln hat den klagenden Lebenspartnern vorläufigen Rechtsschutz gegeben und den anhängigen Verfassungsbeschwerden Erfolgsaussichten zugesprochen. (...)

Die christlich-liberale Koalition hat eingetragene Lebenspartner auf Initiative der FDP bereits beim Beamten- und Soldatenrecht sowie bei Erbschaft- und Grunderwerbsteuer gleichgestellt. Die Gleichstellung bei der Einkommensteuer ist nun überfällig.“

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