Erfolg vor Gericht: Kenias LGBTIQ* feiern 22. März als Glückstag

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Während die Verhandlungen über die Abschaffung des kenianischen Strafparagraphen 162 (der gleichgeschlechtlichen Sex verbietet) weiter auf sich warten lassen, errang Kenias größte queere Organisation am Freitag einen erneuten juristischen Erfolg. Das Berufungsgericht in Nairobi lieferte den Aktivisten die Legitimation ihrer Vereinigung.

Foto: facebook.com/NGLHRC

All die Jahre seit ihrer Gründung im Jahr 2012 musste Kenias LGBTIQ*-Organisation National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC) um ihr Bestehen kämpfen. Bereits ein Jahr nach der Gründung hatte das staatliche Gremium zur Koordinierung von Nichtregierungsorganisationen der NGLHRC die Anerkennung verweigert. Das hieß: keine Förderung, keine staatliche Legitimierung. Begründet wurde die Nichtanerkennung mit der queeren Ausrichtung der Organisation, die unter anderem nicht mit dem Verbot von gleichgeschlechtlichem Sex vereinbar sei, der in Kenia mittels Strafparagraph 162 kriminalisiert wird – eine Argumentation, die den Standpunkten des seit 2013 amtierenden homophoben Präsidenten Uhuru Kenyatta entspricht (blu berichtete).

Die NGLHRC-Aktivisten fochten die Nichtanerkennung juristisch an und bekamen 2015 vom Obersten Gerichtshof Recht. Die Richter stellten klar, dass per Verfassung allen kenianischen Bürgern das Recht, Organisationen zu gründen, zustehe. Das Gremium zur Koordinierung von Nichtregierungsorganisationen wollte dieses Urteil nicht gelten lassen und ging in Berufung. Ohne Erfolg. Am Freitag, 22. März 2019, bestätigte das Berufungsgericht in Nairobi die Entscheidung von 2015 und sicherte damit die Existenz der NGLHRC.

NGLHRC-Vorsitzender Njeru Gateru kommentierte das Urteil in den kenianischen Capital News mit den Worten: „Die Richter haben sich zur Verfassung bekannt, die gleichgesinnten Personen formal das Recht, sich zu treffen und zu organisieren, zubilligt. Diese Freiheit ist in der Verfassung festgeschrieben und die Tatsache, dass das Berufungsgericht uns zustimmt und das Recht zuspricht, als Organisation registriert zu werden, ist nicht nur ein Sieg für unsere Vereinigung, sondern ein Sieg für die Menschenrechte.“ 

In den sozialen Netzwerken wird der 22. März derweil zum Glückstag von Kenias queerer Community erklärt. Bereits 2018 fällte das Berufungsgericht an diesem Datum ein Urteil zugunsten queerer Menschenrechte, indem es Analuntersuchungen bei Schwulen untersagte (blu berichtete). Die Verhandlungen über eine mögliche Abschaffung des homophoben Paragraphen 162 (blu berichtete) sind derweil auf Ende Mai vertagt worden.

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