Recht so!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Ablehnung einer Adoption aufgrund der sexuellen Orientierung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und somit rechtswidrig ist. Geklagt hatte eine 45 Jahre alte lesbische Grundschullehrerin aus Frankreich, deren Adoptionsantrag von den Behörden abgelehnt wurde. Die Begründung, die auch durch die Instanzen in Frankreich beibehalten wurde war, dass dem Kind eine "väterliche Bezugsperson" fehlen würde. Selbst vor dem Conseil d´Ètat, dem höchsten französischen Verwaltungsgericht, war man noch der Meinung, dass die Ablehnung des Adoptionsantrages "im Interesse des Kindes" getroffen worden sei. Diesem widersprach der EMRK nun. Vielmehr sei die Begründung ein willkürlicher Vorwand, Homosexuellen eine Adoption zu untersagen. In einem Land, in dem Ledige adoptieren können, müsse dies auch Homosexuellen möglich sein. Die Frau erhält 10.000 Schmerzensgeld.

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