SCHWULE REHABILITIEREN!

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat am Mittwoch dem Antrag des Landes Berlin „Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ zugestimmt. Gefordert wird eine Wiedergutmachung für Schwule, die in beiden deutschen Staaten nach 1945 wegen ihrer Sexualität, begründet auf den berüchtigten § 175, verfolgt worden sind.

Nun ist das Plenum des Bundesrates gefragt. Dieses muss der Entschließung zustimmen. Eine Debatte des Bundestages scheint Ende Oktober möglich. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg mahnt indes zu Eile. „Die Politik ist zu schnellem Handeln verpflichtet, damit die Rehabilitierung stattfindet, solange die Betroffenen noch leben“, sagte Vorstandsmitglied Ulrich Kessler. •nj

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