TSG-REFORM OHNE ÖFFENTLICHKEIT

Das Bundesinnenministerium hat dem Bundesjustizministerium einen Entwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) zugeleitet. Anders als üblich, ist der Entwurf weder mit Gutachtern noch mit Betroffenengruppen abgestimmt worden. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Hier soll auf die Schnelle eine Änderung durchgepaukt werden, die darauf zielt, eine umfassende Reform des TSG zu verhindern. Bislang hat das zuständige Innenministerium (BMI) die Reform des TSG systematisch verschleppt. Zuletzt wurde mit dem Hinweis auf die komplexe Sachlage begründet, dass ein Gesetzentwurf voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden könne. Das Reformvorhaben, so die Bundesregierung auf eine Anfrage, stehe „im Spannungsfeld zwischen den Forderungen der Betroffenen nach schneller Verfahrensgestaltung und dem Anspruch an eine für jeden einzelnen Betroffenen sichere individuelle Diagnose. Eine Reform des Transsexuellenrechts müsste auch das Ziel verfolgen, hier einen für die Betroffenen tragbaren Ausgleich zu schaffen“ (Bundestagsdrucksachen 16/8327 und 14/7835).

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen eine Reform des TSG gefordert. Zuletzt wurde im Mai 2008 der § 8 Abs. 1 Nr. 2 des TSG für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar dem Gesetzgeber aufgegeben, die verfassungswidrige Norm bis zum 01. August 2009 durch eine verfassungsgemäße Lösung zu ersetzen. Dafür würde es aber ausreichen, § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG ersatzlos zu streichen. Eine andere Möglichkeit hat der Bundesgesetzgeber ohnehin nicht.

Es würde auch nichts ausmachen, wenn zunächst gar nichts geschehen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG für nichtig erklärt. Die Vorschrift ist deshalb schon jetzt nicht mehr anwendbar. •Quelle: LSVD

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