KRANKENKASSE ZAHLT TRANSENBUSEN

Ein ehemaliger Soldat, der als Frau leben will, erhält eine Brust-OP durch die DAK finanziert.

Dem 51j-Jährigen wuchsen nach einer Hormonbehandlung unnatürlich aussehende Brüste, deren Korrektur von er Krankenkasse zuerst als kosmetisch abgelehnt wurde. Dagegen hatte der in Deutschland lebende Brite vor dem Sozialgericht geklagt. Nach deutschem Recht kann ein Mann erst nach einer Geschlechtsumwandlung einen weiblichen Namen tragen, das führte bei der Krankenkasse zuerst zu Verwirrungen.

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