Der nächste Schritt?

Mal angenommen: Zwei Menschen, egal welchen Geschlechts, entscheiden sich miteinander ihr Leben zu gestalten. Sie sind in allen Lebenslagen füreinander da und stehen für den Anderen ein. Auch und gerade finanziell unterstützen sie sich und entlasten so den Sozialstaat enorm. Sollte der Staat diesen beiden die gleichen Rechte wie einem Ehepaar oder einem verpartnerten homosexuellen Paar zugestehen?

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied nun, dass dem nicht so ist. Geklagt hatten Joyce, 88, und Sybil Burden, 90, die seit Geburt auf ihrem Bauernhof in Groß Britannien miteinander leben und befürchten, ihr Heim zu verlieren, wenn eine der beiden stirbt. Sie haben als nicht verpartnertes Paar kein Anrecht auf Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und fühlten sich gegenüber einem lesbischen Pärchen diskriminiert.

Aufgrund einer fehlenden rechtlichen Bindung zwischen den Schwestern könne das Zusammenleben nur grundlegend anders bewertet werden, als das verheirateter oder zivil verpartnerter Menschen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

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