BUNDESGERICHTSHOF STÄRKT HOMOS

Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Sommer umfassende Gleichbehandlung homosexueller und heterosexueller Paare angemahnt. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass schwule und lesbische Beamte seit 2005 mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichzustellen sind.

Dem Urteil entsprechend stehen Homo-Paare in eingetragener Partnerschaft jetzt unter anderem die gleiche Hinterbliebenenversorgung und das gleiche Sterbegeld wie heterosexuellen Paaren zu.

Beobachter sehen in dem Urteil einen weiteren Schritt Richtung vollständiger Gleichstellung. Auch die Privatwirtschaft müsse das Urteil als Signal verstehen und die Politik ist einmal mehr aufgefordert, zum Beispiel beim Ehegattensplitting im Steuerrecht nachzubessern. •ck

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