ÜBERRASCHENDES URTEIL: EHEGATTENSPLITTING!

Die Finanzämter müssen ab sofort auf höhere Steuerforderungen bei homosexuellen Paaren verzichten. Laut einem Entscheid des Bundesfinanzhofes am Mittwoch muss das Ehegattensplitting vorerst auch bei Lebenspartnerschaften gewährt werden. Auf Antrag können die Partner ihre Lohnsteuerklassen bei den Finanzämtern ändern und somit ihre Steuerlast verringern.

Nach der Auffassung der Finanzrichter sei es weiterhin nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden, den Steuervorteil auf Ehepaare zu beschränken. Dennoch bestehen bei ihnen ernsthafte Zweifel, ob diese Auffassung richtig ist. Ein endgültiges Urteil wird vom Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2013 erwartet. •gie

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