AUSLEGUNGSSACHE?

Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Transsexuellengesetz nun eine Stärkung der Ehe in ihrer bisherigen Form, oder eine Öffnung derselben in Richtung Schwule und Lesben? Das Gericht hatte einem 80-Jährigen erlaubt, seine 56-jährige Ehe aufrecht zu erhalten, obwohl der Mann sich als Frau fühlt und sich vor sechs Jahren einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte. Diese wäre laut dem nun ungültigen Transsexuellengesetz nur ledigen Personen möglich gewesen. Der Streit entbrannte jetzt zwischen kirchlichen Gruppierungen und dem LSVD. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), sieht keine Abkehr vom bisherigen Verständnis der Ehe als „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“. Das Bundesverfassungsgericht habe die Ehe als eine im Prinzip unkündbare Gemeinschaft zwischen Mann und Frau gestärkt. Die Unauflöslichkeit der Ehe gelte auch dann, wenn sich Menschen während ihrer Ehe sehr verändern, so der Theologe gegenüber dem Internetportal IDEA. Manfred Bruns vom LSVD sieht das anders: Die Anerkennung einer Ehe zweier Personen des nunmehr gleichen Geschlechts sei bereits eine Öffnung des Rechtsinstitutes Ehe in Richtung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften: „Es wird Zeit, dass sich der Gesetzgeber zu einer generellen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entschließt.“ •ck

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