BÄR IM WOLFSPELZ

Es ist die lukrative Trendsportart für erfolglose Rechtsanwaltskanzleien. Abmahnung im Markenrecht treiben Ebay-Nutzer und Kleinunternehmer in den Wahnsinn und oftmals den Ruin. Neuester Aufreger: „Jack Wolfskin“ gehört die Bärentatze.

Mit einer Regelrechten Abmahnwelle überzieht der Outdoor-Ausstatter „Jack Wolfskin“ aus Idstein zurzeit Handarbeiter und Kleingewerbetreibende, die Tiertatzenmotive auf Handtüchern, in Ohrsteckern oder T-Shirts abbilden. Prominentes Szeneopfer: Der niederländische Internetshop „Bearwear.nl“, der sich mit seinen Produkten auf die schwule Bärenszene spezialisiert hat.

Derzeit ist der Internetshop offline, weil eine „Rucksack-Firma“ (back pack company) das Recht an der Bärenkralle beanspruche.

Laut einem Bericht des „Spiegel“ flattern den Produzenten von „Pfötchenmotiven“ Briefe der Anwaltskanzlei Harmsen Utescher per Einwurfeinschreiben mit angehängter Kostennote ins Haus. Darin werden Streitwerte zwischen 20.000 und 25.000 Euro zugrunde gelegt und Gebühren von bis zu 1.000 Euro berechnet. Gerade kleinere Unternehmen und Handarbeiter knicken schnell unter der immensen Drohkulisse ein, die der Konzern aufbaut.

Im Bericht des „Spiegel“ heißt es: „Die Kanzlei Harmsen Utescher erklärt den aus heiterem Himmel Abgemahnten erstmal einschüchternd, Jack Wolfskin gehöre, ‚wie Ihnen vermutlich bekannt ist, zu den führenden Herstellern von Outdoor-Equipment und Outdoor-Bekleidungsstücken‘, könne in der Bundesrepublik ‚die Marktführerschaft beanspruchen‘ und gehöre in Europa ‚zu den drei Marktführern. Die Tatze unserer Mandantin ist in Deutschland und vielen Ländern der Welt umfangreich markenrechtlich geschützt.‘"

Wir dürfen gespannt sein, wann auch die offizielle Fahne der schwulen Bärenszene nicht mehr geschwenkt, geschweige denn verkauft werden darf. ∙ck

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