GERICHTE ENTSCHEIDEN ÜBER GLEICHSTELLUNG

Die Bundesregierung will in Sachen Einkommenssteuer nur auf juristischen Druck reagieren und sieht selbst keinen Bedarf, Schwule und Lesben in Partnerschaften die gleichen Vorteile wie Heteroehen einzuräumen. In den Ländern passiert einiges, jedoch meist nicht rückwirkend. Das muss in Hessen nun geändert werden.

Das Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat das Land Hessen zur rückwirkenden Zahlung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen für Beamte des Landes, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, verpflichtet. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): „Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Es macht deutlich, dass es eine rechtliche Grundlage und die Verpflichtung zur rückwirkenden Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt. Hessen hat verpartnerte Beamten und Richter erst ab 1.4.2010 mit seinen verheirateten gleichgestellt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 23.9.2010 (Az. 1 K 587/10.WI) entschieden, dass dies rechtswidrig war. Deutschland hätte die Gleichstellungsrichtlinie-Richtlinie 2000/78/EG bis zum 2.12.2003 in deutsches Recht umsetzen müssen. Auf dieser Grundlage hat das Verwaltungsgericht einer Beamtin den rechtswidrig vorenthaltenen Familienzuschlag ab ihrer Verpartnerung im Mai 2005 bis zum Inkrafttreten des Hessischen Gleichstellungsgesetzes zugesprochen.

Bisher haben nur Berlin und Hamburg verpartnerte Beamten und Richter auch rückwirkend gleichgestellt, Berlin zum 3.12.2003 und Hamburg zum 1.8.2001. In Nordrhein-Westfalen bereitet die neue Koalition ein entsprechendes Gesetz vor. In den anderen Ländern, die schon gleichgestellt haben, ist das nicht rückwirkend geschehen. Wir empfehlen deshalb allen

Betroffenen in diesen Ländern, die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen Bezüge

nachzufordern. Wir unterstützen sie dabei gern.“ •ck/LSVD

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