EBRAHIM HAMIDI GERETTET?

Dem iranischen Staatsbürger Ebrahim Hamidi droht die Hinrichtung. Er soll im Alter von 16 Jahren einen Mann vergewaltigt haben. Am 21. Juni diesen Jahres wurde er von einem Provinzgericht im Iran zum Tode verurteilt. Internationale Proteste scheinen allerdings Wirkung zu zeigen.

Der Fall ist von Beginn an fraglich gewesen, so habe inzwischen sogar das mutmaßliche Opfer seine Aussage zurückgezogen. Laut iranischem Gesetz konnte er dennoch verurteilt werden. Bei homosexuellen Handlungen reichen ein viermaliges Geständnis oder vier Zeugenaussagen für die Beweislastführung. Die eigene Wahrnehmung des Richters entscheide ebenfalls. Ein Familienstreit zwischen der des Opfers und Ebrahim soll der Grund für die Anklage gewesen sein. Angeblich gestand er nach drei Tagen die Vergewaltigung nach Folter im Gefängnis. Freunde von ihm sollen ihm bei der Tat geholfen haben. Sie seien allerdings mittlerweile freigesprochen worden sein. Der Fall hatte für internationales Aufsehen bei Menschenrechtlern gesorgt.

Auch der Bundestagsabgeordnete der Grünen Volker Beck erkundigte sich nach dem aktuellen Stand des Verfahrens beim Auswärtigen Amt. In der aktuellen Antwort beruft sich das Auswärtige Amt auf UNICEF, die in Erfahrung gebracht haben wollen, dass das Urteil zurückgezogen werde. Belastbare Beweise für eine Entlassung seien allerdings nicht vorhanden. Die Bundesregierung bemühe sich um weitere Sachstandsaufklärung. •bs/ck

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