ERPRESSER MUSS IN DEN KNAST

Als mies, perfide und niederträchtig bezeichnete der Richter die Tat eines damals 22-jährigen Mannes aus Schwelm, der eine homosexuelle Beziehung zu einem 44-jährigen verheirateten Schwerter Mannes nutze um diesen zu erpressen.

60.000 Euro wollte der junge Mann dafür haben, dass er über die Beziehung Stillschweigen bewahrt. Als Druckmittel beschaffte er sich die Handynummer der Ehefrau des Opfers und rief diese an. 12.450 Euro, teils über einen Kredit finanziert, zahlte der 44-Jährige dem Täter, als dieser dann aber weitere 22.000 Euro forderte, offenbarte sich das Opfer seiner Familie und schaltete die Polizei ein.

Das Schöffengericht verurteilte den wegen Kreditbetruges vorbestraften Mann nun zu drei Jahren und zwei Monaten Haft und folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. •ck

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