DOCH KEINE ABSCHIEBUNG

Der oberste Gerichtshof in Großbritannien hat die Abschiebung zweier schwuler Asylbewerber aus Kamerun und dem Iran verhindert. In ihrer Urteilsverkündigung stellen die fünf Richter einstimmig klar, dass es sich um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte handelt, jemanden dazu zu zwingen, seine sexuelle Orientierung zu verleugnen. Zuvor hatte ein Britisches Gericht entschieden, dass die Abschiebung rechtens sei, da die Männer in ihren Herkunftsländern sicher seien, wenn sie sich diskret verhielten. •rm

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