EUROPARECHT? KLAGEN SIE DOCH!

© Foto: FDP

Die schwarz-gelbe Bundesregierung sträubt sich weiterhin gegen eine umfassende Durchsetzung des „Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften“. Darüber soll am heutigen Tag im Bundestag eigentlich eingehend beraten werden, um verpartnerte Beamte ihren verheirateten Kollegen gleichzustellen, etwa bei Krankenversicherung und Familienzuschlägen. Laut LSVD - Rechtsexperte Manfred Bruns erfolge die Gleichstellung jedoch auf Sparflamme, womit die Bundesregierung sogar Europarecht breche. Laut dem Gesetz des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg sollten Schwule und Lesben zum 1. Januar 2009 die gleichen Rechte erhalten wie Heterosexuelle und erst im vergangenen Mai wurde in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Ungleichbehandlung von verpartnerten Beamten in Deutschland gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78 verstoße. Diese ist bereits am 3. Dezember 2003 in Kraft getreten und besagt, dass niemand wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden dürfe. Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung beabsichtigt aber, die Benachteiligung von 2003 bis 2008 weiter fortzuführen.

Eklatant ist hier, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) diese Benachteiligung in einer Stellungnahme gegenüber dem LSVD zwar anerkennt, aber nicht absehen kann, „mit dem Koalitionspartner CDU/CSU im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine Einigung erzielen zu können.“ Betroffene müssten sich daher für den teuren Klageweg entscheiden. Laut Bruns breche die Bundesregierung heute daher ganz bewusst das Recht. •B. Auzinger

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