Nach 30 Jahren: Schwulenmörder verurteilt

Mehr als dreißig Jahre nach den brutalen Morden an zwei schwulen Männern und einem Rentner hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II den 52 Jahre alten Lageristen Albert B. zu lebenslanger Haft verurteilt. Überführt wurde er anhand der von ihm an den Tatorten hinterlassenen DNS-Spuren. Als Motiv legte das Gericht Habgier und Schwulenhass zugrunde. Aufgrund der besonderen Schwere der Schuld kann der Verurteilte nicht damit rechnen, bereits 15 Jahren vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Albert B. am 04. Juni 1976 einen 39-jährigen im Landkreis Bad Tölz-Wolfrathshausen zusammengeschlagen und umgebracht hat. Das Opfer war nach Angaben des Täters im Auto zudringlich geworden. Als Josef M.s Leiche später gefunden wurde, war der Schädel mit einem Knüppel bis zur Unkenntlichkeit zertrümmert. Das Geld, das das Opfer bei sich hatte, rund 80 Mark, fehlte. Das Gericht ging in diesem wie auch bei den beiden anderen Fällen von Mord aus Habgier aus. Zur jeweiligen Tatzeit habe sich der Angeklagte in einer desolaten finanziellen Situation befunden, sagte der Richter. "Dies war die Ausgangsbasis" für die Morde. Hinzu komme, dass B. Homosexuelle gehasst habe. Er habe sich an seinen Opfern "abreagiert". Dafür spreche die Aussage, die eine frühere Ehefrau des 28-fach vorbestraften Angestellten vor Gericht gemacht hat. Zu ihr hatte B. gesagt: "Schwule gehören alle erschossen." Auch bei dem zweiten Mordopfer handelte es sich um einen Schwulen. Ihn lernte B. an einem Abend Anfang Februar 1977 in der Gegend um den Münchner Hauptbahnhof kennen. Wenig später soll er mit dem 71-Jährigen, einem Antiquitätenhändler, auf dessen Hotelzimmer gegangen sein. Der Geschäftsmann wurde später erwürgt aufgefunden. Mehrere Rippen der Leiche waren gebrochen, die Leber war mehrfach gerissen, die linke Halsseite mit einer Rasierklinge aufgeschnitten. Der Kopf des Toten war mit einem Handtuch zugedeckt. Das Geld, das der Antiquitätenhändler bei sich hatte, rund 6000 US-Dollar sowie 10000 Mark, war verschwunden.

Habgier war nach Überzeugung des Gerichts auch bei dem 74-jährigen Tölzer Anton A. das Motiv für Albert B., als er A. im Mai 1977 in Bad Tölz nachts auf offener Straße brutal niederschlug. Das Opfer erlag den Tritten und den Schlägen mit einem Gehstock. Anton A. hatte 100 Mark bei sich.

Bei allen drei Taten wollte sich der Angeklagte laut Gericht "auf Teufel komm raus" Geld beschaffen. Er habe dabei eine "erstaunliche Brutalität und Kaltblütigkeit" an den Tag gelegt, sagte Richter Weitmann und fügte hinzu: "Es war Ihr Glück, damals nicht erwischt worden zu sein, weil Sie so die besten Jahre Ihres Lebens in Freiheit verbringen konnten.

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